Nun stand er vor Gericht, doch angeblich ist plötzlich alles heiße Luft.
Die beiden haben ein Kind miteinander. Streit gabs bei dem türkischen Ehepaar scheinbar öfters, sagen die Nachbarn. Doch der Vorfall im Oktober war dramatisch – nicht umsonst wurde das Einsatzkommando Cobra angefordert.
Haarsträubende Szenen
Der Türke rammt seiner Frau den Fuß in den Rücken, misshandelt sie, prügelt sie in einen Bach. Nur couragierten Passanten ist es zu verdanken, dass der Gewaltäter von der Frau ablässt. Als sich der 24-Jährige dann im eigenen Haus verschanzt, müssen ihn Beamte des Spezialkommandos Cobra überwältigen.
Die verstörte Frau wird psychologisch betreut und in der Frauennotwohnung untergebracht. Ohne Euch wäre ich wohl nicht mehr da, bedankte sie sich damals bei den Rettern. Zwei Tage nach der Tat kam der Mann in U-Haft, weil bei ihm erneut ein Messer und Flugtickets in die Türkei gefunden wurden. Ein Betretungsverbot wurde verhängt.
Doch bereits wenige Tage nach dem Gewaltexzess vor Passanten stellt sich bei Opfer und Täter wieder Versöhnungsstimmung ein. Alles sei nur halb so schlimm gewesen, überzeugt die junge Mutter nun erfolgreich die Behörden.
Opfer macht Rückzieher
Ganz umgekrempelt hat die Frau ihre Aussage nicht, ansonsten hätte ihr selbst ein Verfahren wegen Verleumdung gedroht. Doch sie steht heute wieder voll und ganz hinter ihrem Mann, Cobra-Einsatz hin oder her. Geschlagen hat er sie, dabei bleibt das Opfer, doch ansonsten ist von absichtlicher, schwerer Körperverletzung, die ursprünglich angeklagt war, im Prozess keine Spur mehr. Hintergrund der Streitereien waren finanzielle Uneinigkeiten. Er fühlte sich hintergangen, da rastete er aus.
Heute ist jedenfalls wieder alles eitel Wonne, sie liebt ihn heiß, kommentiert Richter Norbert Melter die Causa. Hat sich die junge Frau im Vorverfahren noch der Aussage entschlagen, fällt ihr in der Hauptverhandlung schon wieder reichlich Positives zu ihrem Angetrauten ein.
1200 Euro Strafe
Bekommen hat der bislang Unbescholtene eine reine Geldstrafe von 1200 Euro. Davon kann er sich rund 240 Euro für die bereits abgesessene U-Haft gutschreiben lassen. Ein Führerscheinentzug trifft den türkischen Staatsbürger ebensowenig wie die Gefahr einer Abschiebung. Er wird lediglich wegen Körperverletzung, versuchter Nötigung und versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt. Eine Vorstrafe wird in seiner Strafkarte vermerkt, ansonsten ist alles wieder beim Alten.
Das Urteil ist seitens der Staatsanwaltschaft noch nicht rechtskräftig.