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Von Chat-Bekanntschaft vergewaltigt

Symbolfoto
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Prozess: 19-jährige Wienerin von Chat-Bekanntschaft vergewaltigt - Im Wienerwald bewusstlos gewürgt und missbraucht - Nicht geständiger Angeklagter weist bereits vier einschlägige Verurteilungen auf.

In einem Chat-Room lernte eine 19-Jährige einen Mann kennen, der ihr Interesse weckte. Sie wollte ihn schließlich nicht nur virtuell, sondern auch persönlich treffen, und als er ihr einen Job als Kellnerin in Aussicht stellte, verabredete man sich für den 22. Juli 2003 in einem Kaffeehaus in Wien-Ottakring. Ein fataler Fehler: Hubert H. (47), ein vierfach vorbestrafter Sex-Täter, lockte die junge Frau in den Wienerwald und soll sie dort vergewaltigt haben. Am Dienstag musste er sich im Straflandesgericht verantworten.

Schon mit 16 straffällig geworden

Der Angeklagte war erst 16, als er sich zum ersten Mal an einem Mädchen verging. Weitere Verurteilungen folgten. Wegen seiner von psychiatrischen Sachverständigen bescheinigten Gefährlichkeit wurde er auch zwei Mal in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er wurde jeweils als angeblich geheilt entlassen, zuletzt Ende November 1999.

Dass dem offenbar nicht so wahr, zeigte sich dreieinhalb Jahre später. Die 19-Jährige machte sich auf den Weg in die Thaliastraße, wo das angebliche „Vorstellungsgespräch“ stattfinden sollte. Hubert H. wollte in dem Lokal aber noch nicht über die Arbeit reden, sondern zunächst einen Spaziergang unternehmen. Er überredete die junge Frau, ihn in den Wald zu begleiten.

Bewusstlose Frau vergewaltigt

Dort soll er sein Opfer derart heftig gewürgt haben, dass sie das Bewusstsein verlor. Laut Anklage entkleidete er dann die wehrlose Frau und verging sich an ihr. Nachdem er sich befriedigt hatte, machte er sich davon und ließ sie achtlos liegen. Die 19-Jährige raffte ihre Kleider zusammen, begab sich ins nächste Spital, wo ihre tiefen Kratz- und Schürfwunden behandelt wurden, und erstattete noch am selben Abend Anzeige.

Da sie vorübergehend das Bewusstsein verloren hatte, konnte sie zunächst keine konkreten Angaben über das Geschehene machen. Nach einiger Zeit kehrten jedoch ihre Erinnerungen zurück, sie lieferte immer präzisere Angaben, die schließlich zur Festnahme von Hubert H. führten. Dieser wurde auch von einem DNA-Gutachten belastet – der dringend Tatverdächtige hatte am Tatort Spermaspuren hinterlassen.

“Freiwillig mitgemacht”

Vor Gericht zeigte er sich allerdings nicht geständig. Die Frau habe „freiwillig mitgemacht“, erklärte er heute. Mit dem Fall mussten sich Geschworene befassen: Das inzwischen 21 Jahre Opfer hat die Tat psychisch nicht verkraftet, leidet unter einem so genannten posttraumatischen Belastungssyndrom, das laut Gutachten einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist.

Mit dem Urteil ist am späten Nachmittag zu rechnen. Staatsanwalt Herbert Zamostny hat auch diesmal im Hinblick auf die naturgemäß düstere Gefährlichkeitsprognose zusätzlich zum Schuldspruch die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

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