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Vom Vorwurf der Untreue freigesprochen

©VMH/ Bernd Hofmeister
Feldkirch, Lustenau - Vom Vorwurf der Untreue sind am Mittwoch ein Treuhänder als auch ein Immobilienmakler am Landesgericht Feldkirch freigesprochen worden.

Ihnen war  vorgeworfen worden, einem Lustenauer Unternehmer dabei geholfen zu haben, seiner GmbH Gelder zu entziehen. Der Lustenauer Firmeninhaber schleuste eine Million Schweizer Franken aus seiner Firma in die Schweiz. Dadurch kamen die Gesellschafter seines Unternehmens zu Schaden und der Chef der Firma wurde dafür rechtskräftig verurteilt.

Die beiden Angeklagten, die in die Schweizer Transaktion verwickelt waren, wussten allerdings nichts von diesem Hintergrund. Sie glaubten, dass das Abzweigen des Geldes rein steuerliche Hintergründe habe. Aus diesem Grund wurden beide von Richter Wilfried Marte vom Vorwurf der Untreue freigesprochen.

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