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Vom Fahrrad in den Häfen: So hart werden Alko-Radler in Salzburg gestraft

Unverhätlnismäßig? Alko-Lenker zahlen gleich - egal ob auf dem Rad oder im Auto.
Unverhätlnismäßig? Alko-Lenker zahlen gleich - egal ob auf dem Rad oder im Auto. ©Bilderbox
Man kennt sie, die Argumente, die einem nach einer durchzechten Nacht dazu bringen, doch noch auf den Drahtesel zu steigen. Doch ist das eine gute Entscheidung? Was man wissen sollte bevor man zur Stammkneipe oder in die Disko losradelt.

Jede Woche trinken ¾ der Österreicher ein alkoholisches Getränk. Anlässe dazu gibt es genug: Ob Bierzelt im Dorf, eine Geburtstagsparty von Freunden oder ein Feierabend-Bier in der Stammkneipe.Weiters gilt Salzburg nicht umsonst als Radlerhauptstadt Österreichs: Der VCÖ hat dieses Jahr ermittelt, dass 8 von 10 Salzburger im Alltag auf das Zweirad steigen. Wenn man diese beiden statistischen Angaben zusammenführt, dann kann man nur zu einem Schluss kommen: Betrunkene Fahrradfahrer sind in der Mozartstadt keine Seltenheit.

0,8 Promille sind schon zu viel

Auch ist es kein Kavaliersdelikt – wie man an der Straßenverkehrsordnung (§ 5 Abs. 1) ablesen kann: “Wer sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. Bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 Promille) oder darüber sowie bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder darüber gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt.” Ergo: 0,8 Promille auf dem Rad sind schon zu viel.

Mehr als nur angeheitert

Bei 0,8 Promille ist man aber auch nicht mehr nur gut angeheitert: 25 % der eigentlichen Sehfähigkeit wird reduziert, die Kontrolle über willkürliche Augenbewegung geht verloren und die Reaktionszeit sinkt auf 35-50 % des Normalzustands. Dies führt zu einem vier Mal höheren Unfall-Risiko. Es ist medizinisch nachgewiesen, dass dies für jeden gilt. Egal wie gut man seine Alkoholverträglichkeit selbst einschätzt.

Strafmaß für Alko-Radler

Auch wenn man nicht gerade einen Unfall baut, sollte man sich darüber im Klaren sein, was eine Alkohol-Fahrt rechtlich mit sich bringen kann: Ab 0,8 Promille darf man mit Strafen von 800 bis 3.700 Euro rechnen. Ab 1,2 Promille liegt das Mindeststrafmaß bei 1.200 Euro und geht hoch bis zu 4.400 Euro. Wenn man 1,6 Promille erreicht, dann darf man Strafen von 1.600 bis 5.900 Euro bezahlen. Den gleichen Betrag muss man auch verrichten, wenn man den Alkotest verweigert.                 

Gleiches Strafmaß für Pkw und Rad

Für viele Radler ärgerlich: Bei Pkw-Lenkern, die sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer setzen, bleibt das Strafmaß gleich. „Aber im Gegensatz zu Radfahrern ist die Promille-Grenze schärfer. Mit 0,5 Promille werden Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. Für andere, wie den Autobus-Fahrern, den Gefahrengut-Lenkern und all die, die noch in der Führerschein-Probezeit sind, ist die Grenze schon bei 0,1 Promille!“, so Oberst Friedrich Schmidhuber im Interview mit S24.at. Der Leiter der Verkehrsabteilung der Polizei Salzburg argumentiert weiter, dass das Strafmaß deswegen nicht unverhältnismäßig ist: „Durch die höhere Promillegrenze für Fahrradfahrer wird das geringere Gefährdungspotenzial im Gegensatz zu den Pkw-Lenkern kompensiert.“

Lappen weg?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist auch, dass einem sofort der Führerschein entzogen wird, wenn man sich betrunken auf das Rad schwingt. Schmidhuber stellt klar: „Die Polizei nimmt vor Ort keinem Fahrradfahrer seinen Führerschein ab. Es wird dagegen eine Anzeige erstattet.“ Wenn sich herausstellt, dass der betrunkene Radfahrer einen Fahrausweis hat, dann bekommt er einen Vermerk bei der Führerschein-Stelle. Erst wenn ersichtlich ist, dass der Vermerk sich zu anderen Alkohol-Eintragungen gesellt, dann kann einem der Führerschein entzogen werden.“Wenn ein Radfahrer regelmäßig betrunken am Straßenverkehr teilnimmt, ist auch die Gefahr groß, dass er sich alkoholisiert hinter das Steuer setzt.“, erklärt Oberst Schmidhuber.

Problemstelle: Staatsbrücke

Ein weiterer Irrglaube ist nach Meinung Schmidhubers auch, dass man sich bei einer Alkofahrt auf dem Fahrrad nur selbst gefährdet. „Die meisten Unfälle passieren mit anderen Fahrradfahrern. Meistens sind es Vorrangsverletzungen die zu einem Zusammenstoß führen.“ Besonders vorsichtig sollte man nach Ansicht Schmidhubers an stark frequentierten Radwegen sein. „Die Salzburger Staatsbrücke ist so ein gefährdeter Ort.“ An der Schnittstelle zwischen Rad- und Fußgängerwegen gilt für Fahrradfahrer wie für Fußgänger eine erhöhte Achtsamkeit. Nicht nur betrunkene Fahrradfahrer, sondern auch torkelnde Fußgänger sind eine Gefahrenquelle. Es kommt öfters zu schweren Kollisionen. Wie Schmidhuber erläutert: „Vor allem für ältere Menschen kann dies sehr dramatische Folgen haben.“

Studentisches Problem?

Entgegen der ständigen Annahme, dass vor allem feierfreudige Studenten sich im Alkoholrausch hinter den Fahrradlenker setzen kann man die betrunkenen Fahrradfahrer keiner bestimmten Altersgruppe zuordnen. „Bis zu 40 bzw. 50 Jahre sind die meisten Alko-Lenker. Senioren sind weniger vertreten, aber bei der Gruppe unter 50 sind alle Altersstufen einigermaßen gleichmäßig verteilt.“, wie der Leiter der Verkehrsabteilung mitteilt. Auch sollte man noch anfügen, dass es nicht mehr alkoholisierte Radfahrer als Pkw-Lenker gibt: „An manchen Sommertagen, wenn viele in die Salzburger Bäder fahren kommt es vielleicht schon zu mehr Verunglückungen unter Alkoholeinfluss, aber das sind einzelne Tage. Im Jahr bestimmen die motorisierten Verkehrsmittel ganz klar die Unfallbilanz.“, so Schmidhuber.

Forderung: Innerorts 30 km/h

Ähnlich sieht es auch Fidelius Krammel von der Radlobby Salzburg. Im Interview mit S24.at erläutert er:„Vor allem in der Stadt, einem Ort an dem sich viele Menschen nah beieinander aufhalten, wäre es sinnvoll, dass der motorisierte Verkehr die Geschwindigkeit anpasst.“ Er ist für eine innerstädtische Geschwindigkeitssenkung der Autos und Lastwagen auf 30 km/h. „Jährlich passieren österreichweit 2.200 Unfälle, bei denen der Wagenlenker alkoholisiert war. Die Unfälle mit betrunkenen Radfahrer sind da nur ein Nebenschauplatz.“

Kriminalisierung der Radfahrer?

Weiters weist er darauf hin, dass in Deutschland die Promille-Grenze für Fahrradfahrer um einiges höher ist: Sie liegt im Nachbarland bei 1,6 Promille. „Wo eine angemessene Grenze liegt, ist schwierig zu sagen, aber die Strafen für Radfahrer in Österreich gehen gar nicht.“ Fidelius Krammel führt weiter aus: „Die Strafen für alkoholisierte Fahrradfahrer bezüglich der tatsächlichen Gefährdung sind unverhältnismäßig.“ Er verweist weiters auf einen Fall, der sich vor zwei Jahren in Wien abspielte. Wie der Standard berichtet, konnte ein damals 34-Jähriger seine Strafe nicht entrichten und musste deswegen eine Woche im Gefängnis verbringen.

Fahrrad abgestellt, statt Strafanstalt

Damit einem dies erspart bleibt, sollte man also besser das Fahrrad nach einer alkoholgetränkten Nacht nach Hause schieben. Die Zeit, die man auf dem Heimweg länger braucht, ist nicht verloren, wenn man bedenkt, dass man sie schlimmstenfalls im Gefängnis absitzen muss. (DP)

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