Sie wurden – entsprechend dem Vorschlag des Hauptausschusses – am Dienstag im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen gewählt. Die FPÖ, die keinen Kandidaten nominieren durfte, zog während der Debatte aus und blieb bis nach der Abstimmung vor der Tür der Plenarsaales.
In der Debatte vor der Wahl – die in zwei Runden stattfand, weil die FPÖ eine (abgelehnte) Einwendung gegen die Tagesordnung eingebracht hatte – brachten die Parteien die bekannten Argumente zu dem Problem vor, dass es mit Grünen und FPÖ zwei nach Mandaten drittstärkste Parteien gibt.
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache kritisierte es einmal mehr als Verfassungsbruch, dass Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) den Grünen das Nominierungsrecht zugesprochen hat, weil sie bei der Nationalratswahl um 500 Stimmen mehr bekamen. Ein Recht, das der FPÖ zustehe, werde mit Füßen getreten.
Die SPÖ sprach von einer Lücke in der Verfassung – weil der Fall der Mandatsgleichheit nicht vorgesehen sei. Also sei Prammer nach dem selben System wie bei der Präsidiumswahl vorgegangen, nämlich der stimmenstärkeren Partei die Nominierung zuzugestehen, erklärte SPÖ-Klubobmann Josef Cap. Wenn nötig, wäre er hier auch zu einer kleinen Novellierung bereit.
ÖVP-Klubobmann Wolfgang Schüssel wies zwar das Wort Verfassungsbruch zurück, sprach aber von einer unfairen Krücke, die hier gefunden wurde. Die ÖVP hätte entweder eine Halbzeitlösung oder die Installierung eines vierten Volksanwaltes vorgezogen. Denn anders als im Nationalrats-Präsidium, wo jede Partei ja im Parlament vertreten bleibe, bedeute die Volksanwälte-Wahl, dass die FPÖ für sechs Jahre völlig ausgeschlossen ist.
Strache könne Stoisits offensichtlich nicht ausstehen – aber deshalb brauchen Sie nicht gleich mit Verfassungsbruch daher kommen, hielt Grünen-Chef Alexander Van der Bellen der FPÖ vor. Das Vorgehen Prammers sei absolut korrekt. Es stütze sich auf ein ausführliches Gutachten des Verfassungsdienstes, auch die namhaftesten Verfassungsjuristen seien auf unserer Seite.
Die Abstimmung, ob Grüne oder FPÖ den Volksanwalt stellen, hätte ins Plenum gehört und nicht von Prammer entschieden werden sollen, meinte BZÖ-Chef Peter Westenthaler. Er sprach von einem Gemurkse und forderte neuerlich die Volkswahl der Volksanwälte. Außerdem nützte er die Gelegenheit, um die Rückkehr zum Postenschacher unter Rot-Schwarz anzuprangern.
Die künftige Grüne Volksanwältin Stoisits musste in der Debatte einige auch untergriffige Kritik seitens der FPÖ über sich ergehen lassen. Die Blauen stellten während der Debatte Taferl mit der Aufschrift Asyl-Anwältin Stoisits – nein danke auf ihre Plätze. Strache nannte die Grüne völlig unqualifiziert und attestierte ihr ein simples Weltbild – nämlich dass Österreicher für sie Rassisten, Ausländerfeinde, Rechtsradikale seien, aber jeder Zuwanderer ein Engel.
Schüssel lobte zwar die eigene Kandidatin Fekter ausführlich, fand auch positive Worte zu SPÖ-Kandidaten Kostelka. Zur Grünen Kandidatin ätzte er aber nur, er hoffe, dass sich Stoisits entwickelt.
Van der Bellen blieb gelassen: Er habe keinen Zweifel, dass Stoisits ihre Sache ausgezeichnet machen werde. Der FPÖ sagte er, dass Volksanwälte laut Verfassung auch dazu da sei, sich für Menschen ohne österreichischen Pass einzusetzen. Außerdem drehte er den Spieß ein wenig in Richtung ÖVP um – und deponierte die Hoffnung, dass Fekter das Experiment des Wechsels von der ÖVP-Parteisoldatin zur Volksanwaltschafts-Soldatin gelingen werde.
Westenthaler und Cap gingen auf die Person Stoisits nicht ein, hielten ihr und den Grünen aber vor, früher in Sachen Volksanwälte-Bestellung anderer Meinung – z.B. für die völlig freie Wahl im Plenum – gewesen zu sein. Die jetzige Entscheidung erfolge auf Basis der geltenden Gesetze, weil die Grünen Vorschläge leider nicht umgesetzt worden sein, konterte Van der Bellen. Und jetzt würden die Grünen doch nicht so blöd sein, auf unser Nominierungsrecht zu verzichten. Halten Sie uns für deppert?