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Volksanwalt prüft Datenschutz

In Tageszeitungen publizierte Geburtstagsdaten seien oft nicht vom Datenschutz- und Mediengesetz gedeckt. Die Weitergabe von Meldedaten an Verlage sei zu hinterfragen.

„Viele lesen es gern, viele Betroffene wollen aber nicht veröffentlicht werden“. Daran erinnerte Volksanwalt Peter Kostelka heute, Mittwoch, gegenüber der APA. Anlass war sein zweitägiger Sprechtag-Einsatz am 1. und 2. Juli in den Vorarlberger Städten Bludenz, Feldkirch, Dornbirn und Bregenz.

Vor einiger Zeit sei die Veröffentlichung von persönlichen Daten im Jahrbuch von Lustenau üblich gewesen. Mittlerweile müssen laut Weisung des Innenministeriums Betroffene einer Aufnahme in die Publikation vorher zustimmen. Analog sollte es auch bei Geburtstagsdaten – womöglich noch mit Wohnsitzangabe – in Zeitungen sein. Die Volksanwaltschaft werde sich in der Sache jedenfalls an den Gemeinde- und Städtebund wenden, kündigte Kostelka an.

Überprüfen will Kostelka auch an ihn herangetragene Anrainer-Vorwürfe, wonach der Hubschrauber-Landeplatz einer Privatklinik (Dr. Schenk) in Schruns im Montafon nicht immer widmungsgemäß verwendet werde. Er könne derzeit nicht sagen, ob es Missstände gebe, werde aber überprüfen, ob alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden und werden.

Kümmern will sich Kostelka auch um die Beschwerde einer Lustenauer Mutter von zwei Kindern, die während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld entgegen der gesetzlichen Regelung von der Krankenversicherung der GKK ausgeschlossen wurde: „Wir werden der Sache nachgehen“. Beim Bundessozialamt wird der Volksanwalt klären, warum einem Vorarlberger Verbrechensopfer eine Ersatzleistung aberkannt wurde. Der Mann hatte in der Schweiz gearbeitet und nach einem erlittenen Bauchstich die Differenz auf den nun niedrigeren Lohn in Österreich beantragt. Die Kausalität des geringeren Einkommens mit dem Verbrechen werde vom Bundessozialamt in Abrede gestellt. Kostelka will der Beschwerde des Verbrechensopfers auf den Grund gehen.

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