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Vierjährige in Wien-Hernals erstochen: U-Haft über Mutter verhängt

In diesem Haus in Hernals geschah die Bluttat
In diesem Haus in Hernals geschah die Bluttat
Im Fall um das vierjährige Mädchen, das am Dienstag in Wien-Hernals erstochen worden ist, wurde am Freitag die U-Haft über die tatverdächtige Mutter verhängt. Die 38-Jährige habe bei der Haftverhandlung Angaben zum Tathergang gemacht.
Am Tatort in Hernals
Delogierung drohte
Einvernahme der Mutter
Motiv bleibt rätselhaft
Mutter in JA eingeliefert
"Seelischer Ausnahmezustand"

Diese Fakten gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bekannt. “Sie hat sich zum Tatsächlichen geständig gezeigt”, sagte Salzborn.

Motiv weiterhin unklar

Zu ihren Beweggründen schwieg die Verdächtige ebenso wie vor der Polizei nun auch vor dem Haft- und Rechtsschutzrichter. Die Frau befindet sich Angaben ihrer Rechtsanwältin Astrid Wagner zufolge auf der Krankenstation der Justizanstalt (JA) Josefstadt und sei in einer “psychischen Ausnahmesituation”.

Finanzielle Probleme: 2.500 Euro Mietrückstand

Laut Darstellung der Anwältin soll sich die Tat aufgrund der finanziellen Notlage der Familie ereignet haben. Die Frau habe Depressionen gehabt, diese aber nicht ordentlich behandeln lassen, berichtete Wagner. Sie sei deswegen lediglich beim praktischen Arzt gewesen und habe ihre finanziellen Probleme verdrängt. Der längerfristige Mietrückstand soll laut Wagner etwa 2.500 Euro betragen haben.

Delogierungstermin: “Kurzschlusshandlung” der Mutter

Am Tag der Tat hätte die Delogierung der Familie stattfinden sollen. Der Vater war nicht zu Hause, die Mutter befand sich mit dem 13-jährigen Sohn und mit der vierjährigen Tochter alleine in der Wohnung. Mitarbeiter von Wiener Wohnen sollen der Frau zwei leere Kartons vorbeigebracht haben, in die sie ihre Sachen packen sollte. Sie gaben der 38-Jährigen Zeit dafür und gingen weiter zu einem anderen Termin. In dieser Zeit kam es laut Wagner zu der “Kurzschlusshandlung”.

Vierjährige in Hernals: Mutter war stets liebevoll zu Mädchen

Die Frau könne sich ihre Tat bisher selbst nicht erklären. Sobald sie ihre Augen schließe, höre sie ihre Tochter schreien, so Wagner. Die Tochter sei ein “Wunschkind” gewesen, das Motiv der Frau sei daher “überhaupt nicht nachvollziehbar”. Das Verhältnis zwischen Mutter und Kind war scheinbar gut. Nachbarn der Familie hätten sogar einen sehr liebevollen Umgang der Mutter mit ihrer Tochter bemerkt, sie habe das Mädchen geliebt, berichtete Wagner.

Gutachten soll Zurechnungsfähigkeit klären

Ein Gutachten zur psychischen Verfassung der Frau zum Tatzeitpunkt soll nun klären, ob die Frau zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war oder nicht. In 14 Tagen wird die U-Haft formal erneut überprüft.

>>Mutter in einem “seelischen Ausnahmezustand”

(apa/red)

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