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Vier Jugendliche wegen Wiederbetätigung verurteilt

Vier Männer im Alter von 16 bis 19 Jahren sind wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und auch wegen gefährlicher Drohung in einem Schwurprozess am Donnerstag in Linz verurteilt worden. Sie erhielten dafür bedingte Strafen zwischen drei und 13 Monaten. Den Angeklagten war das Rufen von NS-Parolen und Schüsse vor einem muslimischen Gebetshaus im Mai 2010 in Freistadt vorgeworfen worden.


Bei zwei Angeklagten sind die Urteile bereits rechtskräftig. Die beiden anderen erbaten sich Bedenkzeit und auch der Staatsanwalt gab sie betreffend keine Erklärung ab – somit noch nicht rechtskräftig.

Laut Anklage fuhr das Quartett an mehreren Tagen in wechselnder Zusammensetzung in einem Pkw an dem Gebetshaus vorbei. Am 18. Mai gaben schließlich zwei der Beschuldigten Schüsse aus einem Gewehr und einer Schreckschusspistole ab, die sie zuvor bei einem Einbruch erbeutet hatten. Dabei hätten sie obendrein “Heil Hitler” und “Sieg Heil” gerufen und den Hitler-Gruß gezeigt. Dazu sei aus dem Autoradio laute einschlägige rechtsgerichtete Musik ertönt. Der Gewehrschütze war zum Tatzeitpunkt erst 14 Jahre alt. Verletzt wurde niemand, obwohl sich mehrere Personen vor dem Gebäude befanden.

Alle vier sind schon unter anderem wegen Eigentumsdelikten und Körperverletzung bedingt verurteilt worden. Alle vier traten vor dem Gericht weitgehend geständig auf und stellten ihre Taten als “Blödsinn” dar, den sie jetzt bereuten. Keinen guten Eindruck machte, dass der Haupttäter “verschlafen” hatte und deshalb die Verhandlung beinahe eineinhalb Stunden verspätet begann.

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