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Vier Jahre Haft für "Nazi-Bezirksrat"

&copy Bilderbox Symbolfoto
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Ein 54-jähriger früherer FPÖ-Bezirksrat ist am Landesgericht Wien wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu vier Jahren Haft verurteilt worden - hatte Existenz von Gaskammern geleugnet.

“Das ist unglaublich”, entfúhr es dem Angeklagten, als er das Strafausmaß hörte. Er wurde zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Außerdem widerrief das Gericht die zweijährige bedingte Haftstrafe aus einem ersten Prozess im Jahr 2003.

Das Gericht wertete das “Tatsachengeständnis” als mildernd. Erschwerend waren die einschlägige Vorverurteilung sowie der rasche Rückfall. “Die Strafe ist daher tätergerecht und schuldangemessen”, so das Gericht. Der Angeklagte meldete Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.


“Bezweifle verordnete Geschichtsbilder”

Der Angeklagte wirkte zuvor vor Gericht nicht nur gefasst, sondern nahezu vergnügt. Minutenlang zitierte er aus Briefen und Prozessunterlagen. Er habe nichts mit dem Nationalsozialismus am Hut, sagte er, gab aber gleichzeitig zu, ein Buch mit dem Titel “Der Gaskammerschwindel” geschrieben zu haben. Er sei eben einer, der verordnete Geschichtsbilder bezweifle, aber nur auf Grund von naturwissenschaftlichen Fakten.


Für Ankläger ein Überzeugungstäter

Der Staatsanwalt sprach hingegen von einem Überzeugungstäter. Der Angeklagte sei nicht dumm und wisse genau, was er tue. Er gehöre zu einer kleinen Gruppe, die durch die Verharmlosung und Leugnung der NS-Verbrechen die Geschichte umschreiben wolle. Mit den 300 CDs die der Angeklagte unter anderem an den Bundeskanzler, den Rechnungshof und sämtliche Parlamentarier geschickt hatte, habe er erneut die Existenz von Gaskammern geleugnet.

Tötung von Juden mit Giftgasen in Abrede gestellt

Bereits im September 2003 hatte der Mann wegen NS-Wiederbetätigung drei Jahre teilbedingte Haft ausgefasst. In zahlreichen Schriften stellte er damals die Tötung von Juden mit Giftgasen während der NS-Zeit in Abrede. Das alles sei “technisch-physikalischer Nonsens”, so der Angeklagte.

Kurz nach seiner Freilassung war der von der FPÖ ausgeschlossene Bezirkpolitiker wieder aktiv geworden. Auf selbst gebrannten CDs soll er seine Aussagen wiederholt und auch die Geschworenen sowie den Richter des ersten Prozesses verunglimpft haben.


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