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Viele Autovermieter bieten "Winterspecials" an – jedoch oft ohne Winterreifen

Clubjuristin rät, Angebote genau zu prüfen, ansonsten drohen Strafen bis 5.000 Euro

Für die perfekte Fahrt in den Winterurlaub werben Autovermieter derzeit oft mit Angeboten unter den Schlagworten “Winterspecial” und “Winterpackage”. Doch bei genauer Überprüfung dieser Winterangebote musste die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner feststellen, dass dabei immer wieder Fahrzeuge mit Sommerreifen angeboten werden. “Während der letzten Wochen hatten wir in der ÖAMTC-Rechtsberatung sehr viele Mitglieder-Beschwerden über deutsche Autovermieter, die nur sommerbereifte Mietwägen zur Verfügung stellen. Winterreifen gibt es im Nachbarland, aber auch in Österreich, oft nur gegen Aufpreis”, warnt die Clubjuristin. In Deutschland und Österreich gilt eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen – typischerweise bei Glätte, Schnee und Schneematsch – ist das Fahren mit Sommerreifen verboten. Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht wird in Österreich und im benachbarten Deutschland mit Geldstrafen geahndet. “Außerdem kann es passieren, dass die Versicherungen nach Unfällen Probleme machen”, erklärt die ÖAMTC-Juristin.

Selbst wenn die Wetterbedingungen bei Übernahme des Autos nicht winterlich anmuten, in Mitteleuropa ist immer mit einem Wetterumschwung zu rechnen. Der ÖAMTC empfiehlt deshalb, ab Oktober grundsätzlich Winterreifen zu verwenden. “Wer sich dieser Tage in Österreich oder Deutschland ein Mietauto für den Schiurlaub ausleiht, sollte sich daher auf jeden Fall vorher über die Standard-Bereifung informieren”, rät die ÖAMTC-Juristin. “Streng gesehen ist der Fahrer selbst für die richtige Ausrüstung des von ihm gelenkten Fahrzeugs verantwortlich. Das gilt in Österreich ebenso wie in Deutschland”, sagt die Club-Juristin und erklärt, dass dies auch beim Lenken eines Mietwagens gilt. Sie rät deshalb, sich bereits bei der Reservierung schriftlich vom Mietunternehmen bestätigen zu lassen, dass das Mietauto mit Winterreifen ausgestattet ist. In diesem Fall kann man vor Ort die Annahme eines sommerbereiften Fahrzeugs verweigern.

Strafpunkte und Verordnungsstrafen als Konsequenz

Wer ohne passende Reifen oder gegebenenfalls Schneeketten bei winterlichen Fahrbedingungen unterwegs ist, muss in Österreich mit einem Organmandat in Höhe von 35 Euro rechnen. In Deutschland zahlt man 40 Euro. “Bei einer Behinderung des Verkehrs aufgrund falscher Bereifung verdoppelt sich die Strafe in Deutschland auf 80 Euro und auch in Österreich muss man mit deutlich mehr als 35 Euro Strafe rechnen”, sagt Pronebner. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen in Österreich theoretisch bis zu 5.000 Euro Strafe. Bei einem Unfall mit vorschriftswidriger Bereifung ist die Haftpflichtversicherung zwar verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen. Der sommerbereifte Lenker “rutscht” aber in Richtung “Malus”. Die Kaskoversicherung kann gegenüber dem Lenker die Bezahlung der Schäden am eigenen Auto aufgrund “grober Fahrlässigkeit” ablehnen. “Das könnte dann der Fall sein, wenn mehrere Nachlässigkeiten zusammentreffen. Zum Beispiel wenn der Lenker eines sommerbereiften Pkw mit weit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursachte”, erklärt die ÖAMTC-Juristin.

Rechtzeitiges Informieren spart Kosten und Nerven

Insgesamt lohnt es sich, die Angebote der Mietwagenfirmen genau zu studieren und Vergleiche zu ziehen. Denn nicht alle Unternehmen sind schwarze Schafe. Manche Vermieter bieten nicht nur Winterreifen als Standard, sondern auch Schneebesen und Eiskratzer im Wagen an. Bei den ÖAMTC-Vorteilspartnern Europcar und Megadrive werden keine Zusatzkosten verlangt. Und der ÖAMTC-Vorteilspartner holiday auto hilft bei der Suche nach einem preisgünstigen Mietwagen, der wirklich winterfit ist (www.oeamtc.at/vorteilspartner). Wünschenswert wäre es laut ÖAMTC, dass “winterbereifte Mietwägen während der Wintermonate Standard und nicht die Ausnahme sind”.

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