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Videobeweis: Bekannte als Räuber verleumdet

Der Erstangeklagte hatte seine 18-jährige Freundin dazu angestiftet, seine Raub-Version vor der Polizei zu bestätigen.
Der Erstangeklagte hatte seine 18-jährige Freundin dazu angestiftet, seine Raub-Version vor der Polizei zu bestätigen. ©Symbolbild/Bilderbox
Überwachungskamera entlarvte Anzeige als Lüge: 20-Jähriger hatte einen Überfall, bei dem er ausgeraubt worden sei, nur erfunden.

Der Staatsanwaltschaft Feldkirch gelang in dem Strafverfahren sogar ein Videobeweis, um die Angeklagten überführen zu können. Eine Überwachungskamera einer Dornbirner Tankstelle hielt fest, was sich tatsächlich ereignet hatte.

Der Erstangeklagte hatte am 2. Jänner 2016 bei der Polizei angezeigt, er sei in Dornbirn Opfer eines Raubüberfalls geworden. Er sei zusammen mit seiner Freundin zu Fuß unterwegs gewesen, als ein Auto neben ihnen angehalten habe, behauptete der 20-jährige Dornbirner. Junge Männer seien aus dem Fahrzeug ausgestiegen und hätten Geld von ihm gefordert. Er kenne die Räuber namentlich.

Das Video der Überwachungskamera belegte allerdings, dass der angezeigte Raubüberfall gar nicht passiert ist. Die Aufnahmen zeigten, dass der 20-Jährige aus dem angeblichen Auto der drei Räuber ausstieg und später wieder einstieg, ohne dass sich ein Raub ereignet hat.

Vor Gericht gab der Erstangeklagte zu, dass er als Zeuge vor der Polizei nur vorgetäuscht hatte, Opfer eines Raubüberfalls geworden zu sein. Damit hatte er seine drei Bekannten als Räuber verleumdet. Dafür wurde der unbescholtene Arbeitslose am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Die Geldstrafe setzt sich aus 240 Tagessätzen zu je vier Euro zusammen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Falsche Zeugenaussage

Der Schuldspruch erfolge wegen des Verbrechens der Verleumdung, wegen der Vortäuschung einer Straftat sowie wegen falscher Zeugenaussage vor der Polizei und der Anstiftung dazu. Die mögliche Höchststrafe hätte fünf Jahre Gefängnis betragen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet sieben Monaten Haft.

Der Erstangeklagte hatte seine 18-jährige Freundin dazu angestiftet, seine Raub-Version vor der Polizei zu bestätigen. Deshalb wurde sie als Zweitangeklagte wegen falscher Zeugenaussage zu einer Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Die 18-Jährige hatte schon vor der Polizei ihre zunächst falschen Angaben richtiggestellt.

Als Tatmotiv für seine falschen Beschuldigungen gab der Erstangeklagte an, er habe wegen eines anderen Vorfalls eine Wut auf seine Bekannten ge­habt. Richterin Angelika Prechtl-Marte wies ihn darauf hin, dass er die Unschuldigen eines Verbrechens mit einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft bezichtigt hatte.

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