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Videoüberwachung in Öffis erfolgreich

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Seit dem 6. August 2005 läuft bei den Wiener Linien ein einjähriger Probebetrieb zur Videoüberwachung in jeweils zwei U-Bahngarnituren und Straßenbahnbeiwagen.

Dabei werden die Bilder aus dem Fahrgast-Innenraum aufgezeichnet und für 48 Stunden gespeichert. Der Probebetrieb wurde gemäß dem österreichischen Datenschutzgesetz von der Datenschutzkommission im Bundeskanzleramt bis einschließlich 30. Juli 2006 genehmigt.

“Die Erkenntnisse aus dem Probebetrieb sind beeindruckend. Mit der Videoüberwachung in den Fahrzeugen ist es gelungen, Vandalismus, Sachbeschädigungen und andere Straftaten sowie die damit verbundenen Kosten entscheidend zu reduzieren. In den beiden videoüberwachten U-Bahnzügen ist es während des einjährigen Probebetriebes weder zu Diebstählen noch zu tätlichen Übergriffen gekommen. Die Sachbeschädigungen durch Vandalismus sind um 80 bis 90 Prozent zurückgegangen. Alle konkret begangenen Straftaten konnten mit Hilfe der Bilder aus der Kamera aufgeklärt und die Täter von der Polizei ermittelt werden. Noch besser war das Ergebnis in den beiden kameraüberwachten Straßenbahnbeiwagen. Dort hat es keinen einzigen strafrechtlich relevanten Zwischenfall gegeben”, berichtet Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Vizebürgermeister Dr. Sepp Rieder in einem gemeinsamen Mediengespräch mit Wiener Linien-Direktor Dipl.-Ing. Günter Steinbauer.

“Die Wiener Linien haben ein großes Interesse, die Videoüberwachung in den Fahrzeugen fortsetzen zu können. Die Videoüberwachung verbessert nicht nur objektiv messbar die Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern erhöht auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Passagiere. Die hohe präventive Wirkung verhindert Straftaten, und sollte doch ein Mal etwas passieren, können die Täter schneller und besser ausgeforscht werden”, argumentiert Rieder. “Deshalb haben die Wiener Linien die entsprechend vorgeschriebenen Dokumentationen über den Probebetrieb und Anträge auf Verlängerung des Probebetriebs sowie auf Überführung in den Regelbetrieb an die Datenschutzkommission im Bundeskanzleramt bereits übermittelt. Nun ist die Kommission am Zug, um darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form die Videoüberwachung weiterlaufen darf”, erklärt Wiener Linien-Direktor Dipl.-Ing. Günter Steinbauer.

So funktioniert die Videoüberwachung

Im Rahmen des Probebetriebs wurden die Kamerasysteme in einen Doppelwagen eines klassischen U-Bahn-Silberpfeils und im Prototyp des V-Wagens eingebaut. Ebenfalls mit dem Überwachungssystem ausgestattet wurden zwei Straßenbahnbeiwagen. Die beiden videoüberwachten U-Bahnen waren abwechselnd auf den Linien U1 und U3 unterwegs, die beiden videoüberwachten Straßenbahnbeiwagen nahezu im gesamten Schienennetz der Bim.

Bei der Videoüberwachung wird das Geschehen im Fahrgast- Innenraum gefilmt. Bis zu 24 Kameras sind pro Wagen im Einsatz. In den Fahrzeugen kann man die Kamera-Dome erkennen, die an der Decke des Innenraums befestigt sind. Sie sind so angebracht, dass sich die Kameras auch sozusagen gegenseitig überwachen. Das bedeutet: auf den Bildern einer Kamera ist die direkt gegenüberliegende sichtbar. Sollte eine Kamera von jemandem beschädigt oder zerstört werden, so wird dies von der Kamera daneben aufgezeichnet.

Die Fahrgäste werden explizit darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich in einem Fahrzeug befinden, das mit Videokameras überwacht wird. Dafür sorgen entsprechende Aufkleber an den Türen. Außerdem sind die Kameras keineswegs versteckt, sondern an der Decke der Fahrzeuge montiert und damit leicht erkennbar.

Bilder werden für 48 Stunden gespeichert und danach automatisch gelöscht

Die Bilder der Kameras werden zu Recordern in den Fahrzeugen übertragen und von dort auf einem Wechseldatenträger, einer Festplatte, gespeichert. Die Aufzeichnungskapazität der Festplatte beträgt 48 Stunden, danach werden die ältesten Bilder automatisch gelöscht. Bei Vorfällen, wie Vandalismus, Sachbeschädigungen, Übergriffe auf MitarbeiterInnen oder Fahrgäste können die Daten ausgelesen und ausgewertet werden und für eine eventuelle Anzeige bei der Polizei als Beweismittel verwendet werden.

Auflagen durch Datenschützer

Das österreichische Datenschutzgesetz sieht eine Prüfung und Genehmigung einer so genannten Datenanwendung vor. Diese Genehmigung wurde den Wiener Linien 2005 für einen einjährigen Testbetrieb erteilt. Der gesamte Testbetrieb wurde in einem Bericht dokumentiert. Außerdem diente der Probebetrieb dazu, für eine weitere, zukünftige Anwendung der Videoüberwachungsanlagen eventuelle Schwachstellen zu identifizieren sowie entsprechende Verbesserungen vornehmen und Abläufe adaptieren zu können. Mit 30. Juli 2006 endet nun der einjährige Probebetrieb und die Datenschutzkommission entscheidet über eine Fortsetzung der Videoüberwachung.

Videoüberwachung bewährt sich weltweit: Kameras in London, Paris oder Berlin

Auch international wird die Videoüberwachung als geeignetes Instrument zur Verhinderung von Straftaten gesehen. So kommt die U-Bahn-Überwachung in Städten, wie London, Paris, Berlin, Hamburg oder Brüssel zur Anwendung. Dabei zeigen internationale Untersuchungen im Rahmen der UITP (International Association of Public Transport) deutlich positive Auswirkungen auf die Sicherheit und Schadensbekämpfung. 75 Prozent der Verkehrsunternehmen berichten von Rückgängen bei Vandalismus und Graffiti-Schäden und planen daher eine Ausweitung der Kameranutzung in den Fahrzeugen.

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