AA

VGKK informiert vor dem Fristablauf

Die AK hatte gewarnt, dass manchen Eltern eine Halbierung des Kinderbetreuungsgeldes ins Haus stehe. Auf Anfrage sagte die VGKK, sie informiere jeden vor dem Fristablauf.

Das Kindergeld ist für viele junge Eltern eine unverzichtbare Quelle. Es gibt jedoch eine Frist, die eingehalten werden muß. Von der möglichen Kürzung sind ausschließlich Fälle betroffen, in denen es um Geburten ab dem 1.1.2002 geht. 10 ärztliche Mutter-Kind-Untersuchungen sind bis zum 18. Lebensmonat des Kindes vorgeschrieben. Die Untersuchungen müssen auch der Gebietskrankenkasse mitgeteilt werden. Wird die Frist übersehen, bedeutet dies einen Verlust von 3.500 Euro.


Auf Anfrage der Antenne sagte die VGKK, sie informiere schriftlich jeden Betroffenen zwei Monate vor dem Fristablauf.

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • VGKK informiert vor dem Fristablauf
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.