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VfGH: "Gendergerechter" Mediziner- Aufnahmetest nicht verfassungswidrig

Wirbel gab es um die auswertung der Medizin-Aufnahmetests
Wirbel gab es um die auswertung der Medizin-Aufnahmetests ©APA (Sujet)
Laut Verfassungsgerichtshof war die "gendergerechte Auswertung" des Aufnahmetests an der Medizin-Uni Wien im Studienjahr 2012/13 nicht verfassungswidrig. Das hat der VfGH nach der Beschwerde eines abgewiesenen Studenten in einem Verordnungsprüfungsverfahren entschieden.
Student zieht vor VfGH
Gender-Auswertung: Protest

Durch die Auswertungsmethode konnten Frauen trotz schlechterer Testergebnisse als Männer einen Studienplatz bekommen.

Frauen schnitten schlechter ab

Seit der Einführung des sogenannten Eignungstests für das Medizinstudium (EMS) 2006 erzielten Frauen bei diesem jedes Jahr schlechtere Resultate als Männer. Als Reaktion darauf beschloss die Uni einerseits, im Studienjahr 2012/13 “gendergerecht” auszuwerten. Das bedeutete, dass die Testergebnisse von Männern und Frauen getrennt bewertet wurden.

Folge: Die Angehörigen jener Geschlechtergruppe, die durchschnittlich schlechter abschnitt (also Frauen), benötigten eine geringere Gesamtpunktezahl, um einen bestimmten Testwert und einen bestimmten Rang zu erreichen. Manche Männer wurden daher trotz identer bzw. sogar höherer Punktezahl als manche Frauen abgewiesen. Andererseits entschied sich die Uni für die Entwicklung eines komplett neuen Tests, der aber erst im Jahr darauf fertig war.

VfGH hob Gender-Auswertung nciht auf

Letzterer Umstand war offenbar auch dafür entscheidend, dass der VfGH die Bestimmungen zur genderspezifischen Auswertung nicht aufgehoben hat. In seinen Erwägungen hält der Gerichtshof fest, dass nach der Rechtsprechung des VfGH “besondere Gründe vorliegen müssen, um eine am Geschlecht anknüpfende gesetzliche Differenzierung nicht als Diskriminierung zu erweisen”. Eine solche sachliche Rechtfertigung könne sich insbesondere daraus ergeben, dass die entsprechende Regelung Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern “insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten enthält”. Diese Maßnahmen dürften ihrerseits insbesondere nicht ungeeignet sein oder in ihrer konkreten Ausgestaltung nicht erforderliche oder unverhältnismäßige Mittel vorsehen.

Ergebnisse beim Mediziner-Aufnahmetest

Diese Anforderungen seien im vorliegenden Fall erfüllt, so der VfGH: Die EMS-Ergebnisse der Jahre 2006 bis 2011 hätten stets eine systematische Differenz zwischen den Ergebnissen der Männer und der Frauen gezeigt. Laut Studien dürfte dies unter anderem mit der vorausgehenden Schulbildung und der unterschiedlichen Strategie von Männern und Frauen bei der Lösung von Prüfungsaufgaben zusammenhängen.

Da Informationsmaßnahmen und Optimierungen der Testdurchführung nicht zu einer Verringerung der Differenz geführt hätten und der neue Aufnahmetest noch nicht fertig war, habe sich der Einsatz der gendergerechten Auswertung “für eine von vorneherein begrenzte Übergangskonstellation” als “verhältnismäßige Maßnahme im Sinn des Art. 7 Abs 2 B-VG erwiesen, um eine (weitere) strukturelle Benachteiligung von Frauen bei der Anwendung des EMS zu vermeiden”.

Differenz verringerte sich

Der seit dem Studienjahr 2013/14 im Einsatz befindliche neue Aufnahmetest war von der Verordnungsprüfung nicht betroffen. Auch bei diesem erzielen Frauen schlechtere Resultate als Männer, allerdings ist die Differenz nicht mehr so groß. Auf eine gendergerechte Auswertung wird bei diesem verzichtet.

(apa/red)

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