AA

VfGH beantragt bei Van der Bellen Exekution im BMF

U-Ausschuss: VfGH beantragt bei Van der Bellen Exekution im BMF.
U-Ausschuss: VfGH beantragt bei Van der Bellen Exekution im BMF. ©APA/AFP/JOE KLAMAR
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) setzt in den Auseinandersetzungen über Einsicht in Korrespondenzen im Ibiza-U-Ausschuss einen ungewöhnlichen Schritt: Der Gerichtshof beantragt bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Exekution einer seiner Entscheidung im Finanzministerium.

Denn Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ist bisher der Aufforderung, dem U-Ausschuss bestimmte E-Mails und Dateien vorzulegen, nicht nachgekommen.

Van der Bellen mahnte

Van der Bellen sprach in einer Erklärung am Nachmittag von einem bisher einzigartigen Fall: "Ich wende mich heute an Sie, weil etwas eingetreten ist, was es in dieser Form in unserem Land noch nicht gegeben hat." Diese Situation möge für viele überraschend kommen - "nicht aber für unsere Bundesverfassung". Diese gebe eine klare Handlungsanweisung vor.

Blümel habe auch ihm persönlich versichert, die geforderten Unterlagen vorzulegen, betonte Van der Bellen. Wenn er vom Ausschuss die Information bekomme, dass diese vollständig geliefert worden seien, erübrige sich die Exekution. "Sollte das wider Erwarten nicht der Fall sein, werde ich meinen verfassungsmäßigen Pflichten entsprechen." Die Verfassung lege Demokratie und Rechtsstaat als tragende Säulen des Gemeinwesens fest. Sie schreibe die Gewaltenteilung fest und regle, wer im Staat wofür verantwortlich ist. "Sie regelt unser aller Zusammenleben. An diese Regeln haben wir alle uns zu halten."

Streit um Korrespondenz von Finanzminister Blümel

Beantragt hatten dies die Oppositionsfraktionen SPÖ, FPÖ und NEOS. Der VfGH gab am 3. März ihrem Verlangen statt, dass Blümel die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen hat.

Da Blümel dem aber nicht nachkam, beantragte die Opposition die Exekution dieser Entscheidung durch den Bundespräsidenten zu erwirken. Auch dem gab der VfGH nun statt.

Einen weiterer Antrag der Opposition in dieser Causa hat der VfGH jedoch abgewiesen: Einsicht in die vom Finanzministerium dem VfGH vorgelegten Dateien sei nicht angebracht, weil "keine konkreten Rechtsschutzinteressen vorliegen". Es sei keine Akteneinsicht zu gewähren, wenn deren Gewährung bereits den Streit darüber entscheiden würde, ob die Akten überhaupt dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden müssen, stellten die Verfassungsrichter fest.

Finanzministerium will Daten übermitteln

Kurz nach der VfGH-Entscheidung, teilte das Finanzministerium mit, nun doch die geforderten Daten zu übermitteln. "Die VfGH-Entscheidung ist zu akzeptieren und das Bundesministerium für Finanzen wird diesem selbstverständlich unverzüglich und vollumfänglich nachkommen", hieß in einer schriftlichen Stellungnahme. Das Finanzministerium "hat bereits bisher über 20.000 elektronische Dokumente geliefert und wird noch heute die restlichen Unterlagen an die Parlamentsdirektion übermitteln."

Blümel habe von Beginn an den Auftrag gegeben, "vollumfänglich mit dem U-Ausschuss zusammenzuarbeiten und die notwendigen Daten, die im Übrigen nicht die Amtszeit von Bundesminister Blümel betreffen, zur Verfügung zu stellen", hieß es in der Stellungnahme. Das Finanzministerium habe jedoch "eine Fürsorgepflicht gegenüber den 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Daher muss die Wahrung von Daten- und Persönlichkeitsschutz gewährleistet werden, da es auch um höchstpersönliche Daten wie etwa Gesundheits- und Krankendaten geht."

Oppositionsfraktionen beantragten Übermittlung der Daten

Beantragt hatte die Übermittlung der Daten die Oppositionsfraktionen SPÖ, FPÖ und NEOS. Der VfGH gab am 3. März ihrem Verlangen statt, dass Blümel die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen hat. Da Blümel dies aber bisher nicht erfüllte, beantragte die Opposition die Exekution dieser Entscheidung durch den Bundespräsidenten zu erwirken. Auch dem gab der VfGH nun statt.

Die Verfassungsrichter haben festgestellt, dass das Erkenntnis vom 3. März "eine Leistungspflicht enthält, die zwangsweise durchgesetzt werden kann", hieß es in einer Aussendung am Donnerstag. Gemäß Verfassung (Art. 146 Abs. 2 B-VG) sei die Exekution "nach den Weisungen des Bundespräsidenten durch die nach seinem Ermessen beauftragten Organe des Bundes oder der Länder einschließlich des Bundesheeres durchzuführen".

Solche Weisungen des Bundespräsidenten bedürfen keiner Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler, wenn sich die Exekution - wie hier - gegen ein Organ des Bundes richtet, merkte der VfGH an.

(APA/red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • VfGH beantragt bei Van der Bellen Exekution im BMF
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen