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Verworrene Geschichte

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Am Freitag wurde am Landesgericht eine großangelegte Erpressungsaktion verhandelt.
Erpressungsgeschichte vor Gericht

von Christiane Eckert/VOL.AT

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Drei Tschetschenen mussten sich am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer Erpressung verantworten. Einvernommen wurde unter anderem auch das 37-jährige Opfer.

Der Mann wurde von den drei Angeklagten in der Hohenemser Wohnung zweifellos schlecht behandelt, doch ob die Angeklagten wegen Epressung schuldig gesprochen werden, bleibt bis zuletzt spannend. Staatsanwältin Konstanze Manhart war im Schlussplädoyer klar, dass es hier „Aussage gegen Aussage“ steht, denn vieles wurde in dem Prozess nur noch unklarer. Der wichtigste Zeuge, ebenfalls Tschetschene, erzählte von Erpressung und davon, dass er belastende Zeugenaussagen zurück nehmen sollte, doch auch er verwickelt sich in Widersprüche und kann oder will einiges nicht erklären. Die Familie, der Vater und die zwei Söhne, berichten, dass umgekehrt der 37-Jährige ungute Dinge mit dem Familienoberhaupt vorhatte, dies aufflog und es dann zu den Übergriffen gekommen sei.

Dennoch Schuldspruch

Die Staatsanwaltschaft geht in diesem Verfahren schlussendlich als „Siegerin“ vom Platz. Die drei Männer werden anklagekonform verurteilt. Nur bezüglich eines Punktes ergeht ein Freispruch. Das betrifft eine Nötigung, bei der dem Opfer der Lauf einer Waffe in den Mund gesteckt worden sein soll. Im Übrigen ist der Senat doch der Ansicht, dass die drei Männer den Landsmann zur Zurücknahme seiner Zeugenaussage in dem deutschen Verfahren bewegen wollten und ihn deshalb massiv unter Druck setzten. Auch, dass er 15.000 Euro bezahlen sollte, kauft man dem Zeugen ab.

Strafen

Als Strafen werden ausgesprochen: Zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt für das Familienoberhaupt. Die gleiche Strafe gibt es für den einen Sohn. Der zweite Sohn kommt mit insgesamt 18 Monaten, zwölf davon auf Bewährung davon. Alle drei bedanken sich beim Gericht und sind einverstanden und auch Konstanze Manhart gibt seitens der Anklagebehörde grünes Licht für die Rechtskraft.

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