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Verwaltungsreform und Verfassung: Das plant die Regierung

Großes Thema im Regierungsprogramm: Die Verwaltungsreform.
Großes Thema im Regierungsprogramm: Die Verwaltungsreform. ©AFP PHOTO / ALEX HALADA
Das erste Kapitel des Regierungsüprogramms von ÖVP und FPÖ widmet sich dem Thema Verwaltungsreform. Auf neun Seiten werden die Vorhaben für ein treffsicheres Förderwesen, Kompetenzbereinigung, Abbau von Parallelstrukturen, einen schlanken Staat, Wahlrecht und "mehr Sauberkeit in der Politik" recht detailliert dargestellt.

Im Rückblick auf den Wahlkampf kündigt die Regierung “rechtliche Rahmenbedingungen” an, um Parteien und deren Verantwortliche, die sich “unlauterer Praktiken bedienen”, zur Verantwortung ziehen zu können – nämlich die Prüfung der Rechtsnormen gegen Manipulation, Dirty Campaigning und unlautere Praktiken sowie eine Impressumspflicht in den neuen Medien.

Verfassungsbestimmungen geplant

Schwarz-Blau plant einige Verfassungsbestimmungen: Die Schuldenbremse und der “Schutz des Rechts auf Bargeld” sollen verankert werden. Eine Staatszielbestimmung Wirtschaftsstandort (mit einem Bekenntnis zu Wachstum und Beschäftigung) soll ebenso in die Verfassung wie die Menschenwürde und die bürgerlichen Freiheitsrechte.

Auch diese Regierung strebt – wie viele vor ihr – eine umfassende Verwaltungsreform an, um die Strukturen vor allem bei Bildung, Pensionen, Gesundheit, Soziales, Forschung und Förderungen zu optimieren. Im Lauf der Periode könnten damit “Effizienzpotenziale von mehreren Milliarden Euro gehoben werden”.

Ganz oben steht die Zusammenführung von Aufgaben, Ausgaben und Finanzierung – mit einem weiterentwickelten Finanzausgleich, der weiter aufgabenorientiert reformiert werden soll. Einmal mehr findet sich das Ziel, die Finanzierungstöpfe für den Gesundheits- und Pflegebereich zu vereinheitlichen.

Das Förderwesen soll “transparent und treffsicher” werden – u.a. indem im Zuge des Finanzausgleichs “Sanktionsmöglichkeiten” bestehen, wenn Länder die Transparenzdatenbank nicht befüllen. Außerdem soll es eine “bundesweit gemeinsame Förderungsstrategie mit abgestimmten Förderungskonzepten” geben.

“Vermeidung von Parallelstrukturen”

Unter dem Punkt “Vermeidung von Parallelstrukturen” findet sich die Absicht, die – auf Verteidigungs-, Innen-, Finanz- und Justizressort zersplitterten – Kompetenzen der Rechtsschutzbeauftragten an einer Stelle beim Bundeskanzler oder Vizekanzler zu bündeln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, das Heeres-Nachrichtenamt und das Abwehramt sollen dem Kanzler und dem Vizekanzler Berichte liefern müssen.

Den Managern öffentlicher Unternehmen kündigt die Regierung an, ihre Bezüge auf ein “angemessenes Verhältnis zu Aufgabe und Lage des Unternehmens” zu prüfen.

Schon von vielen Vorgängern versucht wurde eine Bundesstaats-Reform. Und auch diese Regierung will die “komplexe und teils nicht mehr zeitgemäße Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden” modernisieren – konkret etwa, indem der Kompetenztypus der Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung abgeschafft, im Bau- oder Naturschutzrecht One-Stop-Shops forciert werden und der Jugendschutz vereinheitlich wird. Gegenseitige Blockademöglichkeiten von Bund und Ländern – etwa nötige Zustimmung des Bundes zur Änderung von Bezirksgrenzen – sollen “gänzlich entfallen”. Das unter Beschuss geratene Bundesdenkmalamt, aber auch das Bundessozialamt oder die Wildbach- und Lawinenverbauung will Schwarz-Blau künftig in die mittelbare Bundesverwaltung übertragen.

Unter dem Titel “Schlanker Staat” kündigt Schwarz-Blau die Streichung der Mehrfachbestrafung im Verwaltungsstrafrecht (“Kumulationsprinzip”) ebenso an wie die Abschaffung der Verlautbarungspflicht in der Wiener Zeitung. Doppelstrukturen sollen aufgelöst werden – also die Bankenaufsichts-Agenden von OeNB und Finanzmarktaufsicht ebenso in eine Institution zusammengeführt werden wie die Bundeswettbewerbsbehörde und der Kartellanwalt. Die Zahl der Forschungsförderungsagenturen soll verringert und die Struktur der Wirtschaftsförderung geprüft werden.

Wie viele Vorgänger will auch die neue Regierung ein einheitliches moderndes Dienstrecht für alle öffentlich Bediensteten ausverhandeln.

Keine Reform im Wahlrecht geplant

Im Wahlrecht ist keine große Reform geplant. Die (von der FPÖ ungeliebte) Briefwahl wird beibehalten. Aber um die Stimmabgabe am Postweg einzuschränken, soll die Möglichkeit einer quasi vorgezogenen Urnenwahl bei allen Gemeinden institutionell angeboten werden: Briefwähler sollen “ca. drei Wochen vor der Wahl” ihre Stimme gleich am Gemeindeamt abgeben können, in einem dafür eingerichteten Raum oder einer Wahlzelle – wobei die Stimme dann in einer versiegelten Urne aufbewahrt werden muss. Außerdem sollen die Briefwahlstimmen gleich am Wahltag von der jeweiligen Gemeinde ausgezählt werden.

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