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Versuchter Mord in Tulln: Erntehelfer zu Haft verurteilt

Der 22-jährige Rumäne erhielt die Mindeststrafe.
Der 22-jährige Rumäne erhielt die Mindeststrafe. ©APA/SOPHIA KILLINGER
Ein 22-jähriger Rumäne wurde am Mittwoch in St. Pölten zu 10 Jahren Haft verurteilt. Der Erntehelfer soll unter Alkoholeinfluss mit einem Messer auf einen Arbeitskollegen losgegangen sein.
Ermittlungen wegen Mordversuchs

Ein Erntehelfer ist am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten nach einer Attacke auf einen Kollegen in Tulln wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der 22-jährige Rumäne hatte 2018 einem gleichaltrigen Landsmann eine Glasflasche an den Kopf geworfen, ihn durch Faustschläge verletzt und war mit einem Messer auf ihn losgegangen. Er erhielt nicht rechtskräftig die Mindeststrafe von zehn Jahren.

Die Tat hatte sich am 16. November des Vorjahres in einem vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Quartier ereignet, in dem der Angeklagte mit drei Kollegen wohnte. Die vier Rumänen hatten in der Küche gegessen und Alkohol konsumiert. Der Beschuldigte hätte laut Staatsanwalt gerne noch weiter getrunken, seine drei Mitbewohner wollten aber schlafen gehen. Der 22-Jährige hatte sich in Bauchlage ins Bett gelegt und wurde laut seiner Aussage vom Angeklagten mit einer Glasflasche und mit den Fäusten attackiert. Das Opfer erlitt eine Rissquetschwunde am Kopf und sperrte sich im Badezimmer ein.

Männer hatten sich betrunken

Der Beschuldigte hatte inzwischen ein Messer mit zwölf Zentimeter Klingenlänge aus der Küche geholt. Als der 22-Jährige aus dem Bad herauskam, soll er ihn in den Schwitzkasten genommen und versucht haben, auf seinen Brustkorb einzustechen. “Ich habe geglaubt, ich werde sterben”, sagte der Mann im Zeugenstand gemäß Übersetzung des Dolmetschers. Er habe es geschafft, die Hand des 22-Jährigen festzuhalten, als die Klinge nur wenige Zentimeter von seinem Oberkörper entfernt war, und um Hilfe gerufen. Gemeinsam mit einem Kollegen war es ihm gelungen, dem Beschuldigten das Messer wegzunehmen. Das Opfer und ein Mitbewohner hatten sich in Folge im Bad eingeschlossen.

Der Angeklagte hatte daraufhin erneut ein Messer aus der Küche geholt. Als die beiden in Unterhosen aus der Wohnung flüchteten, hatte er “Bleib da, ich schneid’ dich auf!” nachgerufen und sie verfolgt. Der Beschuldigte unterstellte seinen drei Landsmännern indes, zu lügen: Ein Messer sei nie im Spiel gewesen.

Der Angeklagte hatte 1,9 Promille intus, das Opfer rund 1,5 Promille. “Ich war betrunken. Ich weiß nicht mehr alles, was passiert ist”, meinte der Beschuldigte. Er gab an, von seinen Mitbewohnern gehänselt worden zu sein. Laut Gutachter war durch die Alkoholisierung die Steuerungsfähigkeit des Mannes zwar herabgesetzt, er war aber zurechnungsfähig. Die Verteidigerin sagte, ihr Mandant sei “in ärmlichsten Verhältnissen aufgewachsen”, er habe keinen Beruf erlernt und arbeite als Tagelöhner.

Urteil nicht rechtskräftig

Schuldig gesprochen wurde der 22-Jährige auch wegen Verleumdung. Er hatte bei seiner Einvernahme durch die Polizei behauptet, das Opfer habe ihn gestoßen und er sei dabei durch eine Glastür gefallen, obwohl er diese selbst mit der Hand eingeschlagen hatte. Dabei hatte sich der Beschuldigte eine Schnittverletzung zugezogen.

Die Entscheidung der Geschworenen zur Frage nach Mordversuch fiel im Verhältnis sieben zu eins. Milderungsgründe bei der Strafbemessung waren laut der vorsitzenden Richterin der bisher ordentliche Lebenswandel des Beschuldigten, der Umstand, dass es beim Versuch geblieben und der Angriff für das Opfer relativ glimpflich ausgegangen war sowie der teilweise Beitrag zur Wahrheitsfindung und die übermäßige Enthemmung des nicht an Alkohol gewöhnten Angeklagten. Erschwerend wirkte sich das Zusammentreffen von einem Verbrechen mit einem Vergehen aus. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, der 22-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(APA/red)

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