Versuchter Mord an Ehefrau in NÖ: Vier Jahre Haft für Beschuldigten

Im Rahmen des Geschworenenprozesses gegen einen 32-Jährigen, der seine Ex-Frau attackiert haben soll, ist am Dienstagvormittag am Landesgericht Korneuburg der medizinische Sachverständige am Wort gewesen. Der Gutachter attestierte dem Opfer eine eineinhalb Zentimeter lange Schnittwunde im Halsbereich, aber “kein lebensbedrohliches Verletzungsbild”.
Der Schnitt sei mit dem Stanley-Messer zugefügt worden und habe sich “am Übergangsbereich vom Hals zum linken Mundbogen” befunden, hielt der Gutachter fest. Es habe sich um eine “vergleichsweise oberflächliche Verletzung” gehandelt. Weiters trug das Opfer dem Mediziner zufolge unter anderem eine Schädelprellung, Blutunterlaufungen im Gesicht, Prellungen des Mundes, des rechten Unterkiefers und des Halses sowie “dramatischen Haarverlust” davon. Aufgrund der Vielzahl von Wunden sei “von einer schweren Verletzung” auszugehen.
Jener Nachbar, der bei dem Vorfall im Mehrparteienhaus schlichtend dazwischen gegangen war, konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht im Rahmen der Geschworenenverhandlung befragt werden. Die Lebensgefährtin dieses Mannes berichtete von lauten Schreien in der Wohnung der Ex-Frau des Angeklagten. “Wissen Sie, wie es mir die Gänsehaut aufgestellt hat”, sagte sie in Richtung des vorsitzenden Richters.
Sie habe die Polizei alarmiert und ihren Partner in die betreffende Wohnung geschickt. Was drinnen passierte, “kann ich nicht sagen, weil ich bin auf der Stiege gestanden.” Dort habe sie wenig später beobachtet, wie der Beschuldigte das Opfer an den Haaren gezogen, getreten und mit dem Kopf in Richtung Boden gestoßen habe, schilderte die Zeugin. Ihr eigener Lebensgefährte habe den Angeklagten schließlich “geschnappt und gegen die Mauer gedrückt”. Sie selbst habe anschließend die verletzte Frau in Sicherheit gebracht.
Geschworene gehen in Beratung
Im Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen 32-Jährigen haben sich die Geschworenen am Landesgericht Korneuburg am Dienstagnachmittag zu den Beratungen zurückgezogen. Davor wurde unter anderem die Videoaufzeichnung der Tatrekonstruktion vorgeführt, in der das Opfer den ehemaligen Partner belastet hatte.
Die Frau schilderte in dem Video, dass ihr der Ex-Ehemann in ihrer Wohnung gleich nach dem Öffnen der Tür mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. In der Küche sei sie kurz darauf am Boden gelegen “und er hat auf mich eingetreten”. Sie sei von dem Mann auch gewürgt worden, die zeitliche Reihenfolge könne sie aber nicht zuordnen, sagte die Frau. “Es war ein so starkes Würgen, dass ich geglaubt habe, ich sterbe”, schilderte das Opfer. “Ich muss zwischenzeitlich mehrmals weggetreten sein.” Wenn der Nachbar nicht eingeschritten wäre, “wäre ich tot und meine Kinder auch”, sagte die Ex des Beschuldigten.
Die Staatsanwältin sprach davon, dass es dem Angeklagten “egal gewesen wäre”, wenn das Opfer gestorben wäre. Ein bedingter Mordvorsatz sei daher gegeben. “Es ist reines Glück und Zufall, dass es nicht zum Tod gekommen ist. Ein besser positionierter Tritt und wir hätten eine weitere Frauenleiche hier zu verhandeln”, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde. Sie forderte einen Schuldspruch wegen versuchten Mordes und gefährlicher Drohung.
Verteidiger Rudolf Mayer hielt in seinem Schlussvortrag fest, dass sein Mandant vom eingreifenden Nachbarn “zur Räson” gebracht wurde. Hätte der Beschuldigte töten wollen, “wäre es ein Leichtes gewesen”, dem Zeugen auszuweichen und weiterzumachen. “Ich will nicht wissen, wer nicht schon im Zorn so etwas geschrien hat”, sagte Mayer zu den Todesdrohungen, die der 32-Jährige während der Tat von sich gegeben haben soll. Es liege “keinesfalls ein Mordversuch” vor.
Beschuldigter in NÖ zu vier Jahren Haft verurteilt
Der Prozess gegen einen 32 Jahre alten Mann, der seine Ex-Ehefrau im November 2018 im Bezirk Hollabrunn geschlagen, getreten und mit einem Stanley-Messer verletzt haben soll, hat am Dienstagnachmittag in Korneuburg mit einem Schuldspruch geendet. Der Angeklagte muss wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung für vier Jahre in Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Hauptfrage nach versuchtem Mord wurde von den Geschworenen nach rund zweistündiger Beratung ebenso wie die Eventualfrage nach versuchtem Totschlag verworfen. Die Eventualfrage nach absichtlicher schwerer Körperverletzung wurde von den Laienrichtern einstimmig bejaht. Auch für die Hauptfrage nach gefährlicher Drohung votierten alle acht Geschworenen.
(APA/Red)