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Verstöße in Wien: Uber zu 20.000 Euro Strafe verdonnert

Verstöße in Wien: Uber muss Geldstrafe zahlen.
Verstöße in Wien: Uber muss Geldstrafe zahlen. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Der Fahrtenvermittler Uber wurde in Wien von einem Gericht wegen Nichteinhaltung von Auflagen einer Einstweiligen Verfügung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verdonnert.
Uber blitzt vor Handelsgericht ab
Taxler verbuchen Etappenerfolg

Weil Uber sich nicht an die Auflagen der über das Unternehmen verhängten Einstweiligen Verfügung hält, habe das Exekutionsgericht für die Innere Stadt Wien nun eine erste Strafe verhängt, teilte die Funkzentrale Taxi 40100 mit, die den Konkurrenten geklagt hatte.

Taxi 40100 erwirkte Einstweilige Verfügung gegen Uber

Von Uber gab es zunächst noch keine Stellungnahme zu der verhängten Geldstrafe. Das Bestellen von Uber-Mietwagen via App war jedoch am Dienstagabend ohne Einschränkungen weiterhin möglich. Ende April hatte Taxi 40100 am Wiener Handelsgericht die Einstweilige Verfügung erwirkt. Uber stellte seine Dienste in Wien daraufhin vorübergehend ein. Zwei Tage später war Uber – nach einer Systemumstellung, wie das Unternehmen betonte – wieder verfügbar.

Verstöße in Wien: Uber muss 20.000 Euro Strafe zahlen

“Uber, das vor Gericht abermals behauptet hat, es würde rechtskonforme Fahrten vermitteln, scheiterte auch diesmal damit. Uber muss für die ersten Verstöße 20.000 Euro Strafe zahlen”, erklärte der Anwalt von Taxi 40100, Dieter Heine, am Dienstagabend in einer Aussendung. Uber könnten weitere Strafen drohen: “Wir haben bislang bereits sechs Anträge mit nachgewiesenen 170 Verstöße an das Gericht weitergeleitet”, so Heine. Uber habe sich “einfach über die geltenden Gesetze unseres Landes hinweggesetzt und sie ignoriert”.

Die Taxizentrale 40100 hatte bei ihrer Klage gegen Uber die Rückkehrpflicht der Mietwagenfahrer ins Treffen geführt. Diese sei in zahlreichen Fällen nicht eingehalten worden, was vor dem Handelsgericht belegt werden konnte, hieß es von Klägerseite. Uber vertritt allerdings den Standpunkt, dass Mietwagenfahrer nur dann an die Betriebsstätte zurückkehren müssten, wenn nicht bereits ein neuer Auftrag vorliegt, der in der Betriebsstätte eingegangen ist.

Uber: Nur Exekutionsbewilligung, kein Urteil

Der US-Fahrtenvermittler Uber hat am Dienstagabend erklärt, es sei kein Urteil, sondern lediglich eine Exekutionsbewilligung verhängt worden. Wie es zur APA hieß, sei die Einstellung des Betriebs in Wien derzeit kein Thema.

Eine Uber-Sprecherin erklärte: “Wir haben intensiv daran gearbeitet, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat und möchten uns dafür engagieren, ein langfristig guter Partner für Wien zu sein.”

Laut Uber hat das Exekutionsgericht Wien Innere Stadt lediglich die Strafhöhe bei einem Verstoß bewilligt. Es sei aber nicht geprüft worden, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt, so Uber in einer schriftlichen Stellungnahme. Uber könne sich nun gegen die Strafe wehren. “Ob wir das tun, steht jetzt noch nicht fest, denn wir evaluieren gerade die nächsten Schritte.”

(APA/Red)

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