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Verstöße bei Corona-Demos: Gesundheitsministerium will klären

Das Gesundheitsministerium will nun die Rechtslage klären.
Das Gesundheitsministerium will nun die Rechtslage klären. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Nach der Coronademo ohne Sicherheitsmaßnahmen vom Montag spielten Polizei und Stadt Wien Ping-Pong mit der Verantwortung. Nun will das Gesundheitsministerium die Sache klären.
Unklarheit über Zuständigkeit
1.500 demonstrierten in Wien

Aufgrund der Diskrepanzen in der Anwendung der Covid-19-Maßnahmenverordnung bei der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am Nationalfeiertag hat das Gesundheitsministerium die betroffenen Behörden zu einer Aussprache "über eine klare, einvernehmliche Rechtsauslegung" geladen. Eine Auflösung bei Verstößen habe zwar grundsätzlich durch die Polizei zu erfolgen, aber nach Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde, hieß es im Voraus aus dem Ressort.

Paragraf macht für Magistrat keinen Sinn

Für die angesprochene Gesundheitsbehörde der Stadt (MA 15) würde dieser Passus der Rücksprache, der in Paragraf 10 Abs. 13 Z 1 COVID-19- der Maßnahmenverordnung geregelt ist, jedoch "eigentlich keinen Sinn" machen, hieß es aus der Magistratsdirektion der Stadt Wien. Darauf habe man bei einem sogenannten Abstimmungsgespräch mit dem Gesundheitsministerium und der Landespolizeidirektion (LPD) bereits im Sommer hingewiesen. Der Passus seit aber trotzdem kurzfristig in die Covid-19-Maßnahmenverordnung aufgenommen worden - ohne Begutachtungsfrist und daher ohne Möglichkeit, die Bedenken nochmals anzuführen, hieß es in einem Statement an die APA.

Die Magistratsdirektion stellt klart: Wird der Abstand nicht gehalten und oder sich der MNS-Pflicht widersetzt, ergibt sich ein Gesundheitsrisiko, das klar gesetzlich festgelegt und geregelt ist. Diese gesetzliche Regelung gilt für alle, auch für die Polizei und auch ohne Empfehlung der Gesundheitsbehörde. Also wenn die Polizei feststellt, dass die gesetzliche Vorgabe massiv unterlaufen wird, muss sie einschreiten - dazu braucht es keine Gesundheitsbehörde und auch keine Empfehlung.

1.500 demonstrierten ohne Sicherheitsvorkehrungen

Rund 1.500 Demonstranten hatten am Montagnachmittag in der Innenstadt demonstriert ohne dabei den Mindestabstand einzuhalten, Masken trugen die Manifestanten großteils ebenfalls nicht. Die Teilnehmer ignorierten die Aufforderungen der Polizei den rechtmäßigen Zustand herzustellen. Die LPD Wien verwies nach der Demonstration auf ihren rechtlichen Standpunkt, dass eine mögliche Untersagung im Vorfeld, aufgrund eines VfGH-Entscheids ohnehin sehr schwierig wäre, und dass für eine Auflösung aus epidemiologischen Gründen das Magistrat der Stadt Wien als Gesundheitsbehörde zuständig wäre. Am Samstag soll in Wien jedenfalls eine weitere Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen stattfinden.

Die Stadt Wien empfiehlt dem Gesundheitsministerium jedenfalls die Zwischenschleife an Konsultation zu bereinigen, sprich Abs. 13 von § 10 der aktuellen Covid-19-Maßnahmen-VO zu streichen, "denn gelindere Mittel, die den gesetzmäßigen Zustand - also Maske oder Abstand - bewirken, sind in einer solchen Situation schlicht nicht vorstellbar."

Wiener Polizeipräsident nach Verstößen für Demo-Verbot

Der Wiener Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl hat am Donnerstag die Gesundheitsbehörden aufgefordert, die für kommendes Wochenende angesetzten Demonstrationen von "Corona-Leugnern" aus epidemiologischen Gründen zu untersagen. Es seien "Gefahren für die Gesundheit der Demo-Teilnehmer zu erwarten". Aus Sicht der Magistratsdirektion ist diese Einschätzung nicht im Voraus möglich, da man nicht im Vorhinein wisse, ob Schutzmaßnahmen gegen Corona eingehalten werden - oder nicht.

"Anwendungen oder Verfügungen für das Zusammentreffen größerer Menschenmengen müssen dafür bereits im Vorfeld von den Gesundheitsbehörden aufgrund des Epidemiegesetzes getroffen werden", ließ Pürstl in einer Aussendung wissen. Dieser Meinung schließt sich die Magistratsdirektion der Stadt Wien nicht an: In einem Statement an die APA hieß es gestern, Mittwoch, dass aus Sicht der Stadt Wien es weder vor noch bei laufenden Demos Sinne mache, eine epidemiologische Einschätzung abzugeben. "Vor einer Demo macht es deshalb keinen Sinn, weil wir nicht schon vorab wissen, ob sich die DemonstrantInnen an die 1-Meter-Abstandregel und/oder MNS halten".

Laut Pürstl hätte die Polizei im Falle einer Untersagung Rechtssicherheit beim Einschreiten, und "wir können durch taktisches Einschreiten eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten eindämmen." Eine rechtstheoretische Diskussion in Zusammenhang mit Versammlungen wäre aus Sicht von Pürstl zum gegenwärtigen Zeitpunkt für zweitrangig. Mit dem Ziel "einer klaren, einvernehmliche Rechtsauslegung" Nach der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am Nationalfeiertag hat das Gesundheitsministerium am gestrigen die betroffenen Behörden zu einer Aussprache geladen, mit dem Ziel Rechtssicherheit im Falle des hier zur Anwendung kommenden Paragraf 10 Abs. 13 Z 1 der COVID-19- Maßnahmenverordnung zu schaffen.

(APA/red)

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