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Verordnungen zur Verkehrsberuhigung

Linksabbiegeverbot in der Schweizer Straße

Hohenems. Zur Verkehrsberuhigung im historischen Zentrum hat die Stadt Hohenems folgende Verordnungen erlassen.

Schweizer Straße – Jakob-Hannibal-Straße – Linksabbiegeverbot
Lenker/innen von Fahrzeugen, die auf der Schweizer Straße in Richtung Harrachgasse fahren, ist es verboten, nach links in die Jakob-Hannibal-Straße einzubiegen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Fahrräder.

Goethestraße – Halte- und Parkverbot
Auf dem Teilstück der Goethestraße, zwischen der Bahnhof- und der Graf-Maximilian-Straße, ist das Halten und Parken mit Fahrzeugen beidseitig verboten.

Graf-Maximilian-Straße – Änderung der Vorrangzeichen
Die Vorrangregelung, wonach die von der Graf-Maximilian-Straße in die (ehemalige) Bundesstraße 190 (Schlossplatz) einfahrenden Fahrzeuglenker/innen vor der Kreuzung anzuhalten haben und den Verkehrsteilnehmer/innen auf der Bundesstraße 190 den Vorrang einzuräumen haben (Stoppschild), wird aufgehoben. Stattdessen müssen nun Lenker/innen von Fahrzeugen, die auf der Graf-Maximilian-Straße in Richtung Südosten fahren, beim Einfahren in den Schlossplatz den Lenker/innen von Fahrzeugen auf dem Schlossplatz Vorrang geben (negatives Vorrangzeichen).

Das Linksabbiegeverbot in der Schweizer Straße wird derzeit vorbereitet, aber erst zusammen mit mehreren anderen Maßnahmen umgesetzt. Beispielsweise werden auf den Straßen im Zentrum von Hohenems Bodenmarkierungen geändert. Dies ist erst möglich, wenn Schnee und Frost vorbei sind.

Die anderen erwähnten Maßnahmen in der Goethestraße und in der Graf-Maximilien-Straße werden baldestmöglich umgesetzt.

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