Ein Nachbar, der sich durch Bälle, die versehentlich auf seinem Grundstück landeten, belästigt sah, hat damit Recht bekommen.
Seit der Errichtung des Tschuttplatzes am Weideweg in Tosters durch die Stadt Feldkirch im Jahr 1995 wurde der Platz von vielen Kindern und Jugendlichen mit großer Freude genutzt. Im Juli 1999 erwarb ein neuer Eigentümer ein an den Tschuttplatz angrenzendes Haus. Der fühlte sich durch die fehlgeschossenen Fußbälle massiv belästigt, immer wieder kam es deswegen zu Auseinandersetzungen. Im Jänner 2003 wurde vor Gericht die Klage eingebracht.
Das Bezirksgericht entschied zu Gunsten des Klägers. Es sei ja die Vorstellung, so hieß es im Urteil des Bezirksgerichtes, alles andere als abwegig, dass ein verschossener Fußball auf einem Gartentisch mit auf diesem stehenden Trinkgläsern einschlagen und durch weggeschleuderte Glassplitter zu Augenverletzungen führen könne.
Der Berufung der Stadt Feldkirch gegen dieses Urteil wurde vom Landesgericht und jetzt auch vom Obersten Gerichtshof nicht stattgegeben.
Jugendreferentin Vizebürgermeisterin Erika Burtscher bedauert diese Entscheidung. Der Prozess wurde nicht von der Stadt verloren, wie der gegnerische Rechtsanwalt in einer Aussendung schreibt. Die Verlierer sind in diesem Falle die Kinder und Jugendlichen. Man müsse die Entscheidung natürlich zur Kenntnis nehmen, es sei aber traurig, dass sich hier ein einzelner Beschwerdeführer erfolgreich gegen die Interessen der Kinder und Jugendlichen von Tosters durchsetzen konnte.
Auf Nachfrage der VOL-Redaktion, äußert sich die Stadt Feldkirch vorsichtig, wie weit dieser Abstand sein muss, allerdings gibt es Pläne, dass die freiwerdende Grünfläche wieder für Kinder und Jugendliche (eventuell durch einen Spielplatz) nutzbar gemacht werden könnte. Man kann jetzt nur hoffen, dass sich eine Lösung findet, die dann auch tatsächlich für alle tragbar ist.