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Verletzte bei Reizgas-Übung in Wiener Gefängnis: Keine Folgen für die Justiz

Die missglückte Übung hatte angeblich keinerlei Konsequenzen.
Die missglückte Übung hatte angeblich keinerlei Konsequenzen. ©APA
Ohne jede Vorwarnung war im Mai 2010 in der  Justizanstalt Wien-Josefstadt eine Übung mit Reizgas durchgeführt worden. Eine Krankenschwester wurde bei dem Vorfall schwer verletzt. Wie das Nachrichtenmagazin "profil" berichtet, gab es nach der missglückten Übung keine Konsequenzen für die Verantwortlichen.

Justizwachebeamte hätten am 17. Mai 2010 in der Krankenstation für den Fall trainiert, dass ein Häftling sich in seiner Zelle verbarrikadiert und mit Reizgas überwältigt werden soll. Allerdings hätte man vergessen, die Krankenschwester einzuweihen. Die Frau leide jetzt noch körperlich und psychisch an den Folgen des Unfalls.

Übung mit Reizgas

Bei der Übung sei damals das Reizgas 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril verwendet worden. Es werde in verschiedenen Staaten von der Exekutive gegen Demonstrationen eingesetzt und sei nicht für den Gebrauch in geschlossenen Räumen vorgesehen. Internationale Chemiewaffenverträge würden Einsatz des Kampfstoffes in Kriegsgebieten verbieten.

Krankenschwester wurde schwer verletzt

Die Übung – so das Magazin – sei schnell sofort abgebrochen worden, weil ein Beamter in der Zelle schon nach zehn Sekunden Atembeschwerden bekommen hätte. Die oberösterreichische Ausrüstungsfirma, die den Reizstoffwerfer und das Kampfgas im Rahmen einer Vorführung zur Verfügung gestellt hatte, hätte im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs Schmerzensgeld bezahlt und sich bei der verletzten Krankenschwester entschuldigt.

Keine Konsequenzen für die Verantwortlichen

Für die Beamten, die Anstaltsleitung und die Vollzugsdirektion hätte die missglückte Übung hingegen keinerlei Konsequenzen gehabt. Vor Kurzem sei das letzte Verfahren in der Causa vor dem Arbeits- und Sozialgericht zu Ende gegangen, wo die inzwischen pensionierte Frau um eine Unfallrente gekämpft hatte, so eine Aussendung der Wochenzeitschrift am Samstag. Vonseiten der Justiz konnte am Samstag zu dem Verfahren am Arbeitsgericht keine Stellungnahme eingeholt werden. (APA)

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