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Verleger verurteilt

Betrügerische Krida, so lautete die Anklage gegen den ehemaligen Verleger einer wöchentlich erscheindenen Gratiszeitung.

Der Verleger wurde am Donnerstag zu eineinhalb Jahren bedingter Haft verurteilt: Unbedingt aber: 7200 Euro Geldstrafe. Damit blieb der mögliche Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Gefängnis bei weitem nicht ausgeschöpft. Der Schöffensenat sprach den Mann schuldig, weil er Gläubigerinteressen fahrlässig vernachlässigt hat. Er habe hohe Beträge aus der Firma gezogen, so Staatsanwalt Melchhammer.

Und das selbst Ende 2001, als das Aus des Zeitung schon längst absehbar war. Auf zu großem Fuß gelebt, teure Auslandsreisen, ein geleaster Sportwagen, und auf der anderen Seite keine Sozialleistungen für seine Mitarbeiter bezahlt. Inzwischen kämpft der Verleger mit der Existenzlosigkeit, sein Haus und Erbe, sein ganzes Privatvermögen habe er in die Firma gesteckt, so der 65 Jährige. Das Urteil – eineinhalb Jahre Haft bedingt und die Geldstrafe von 7.200 Euro sind noch nicht rechtskräftig.

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