AA

Verhaftungen nach dem Suchtmittelgesetz

Die Kriminalabteilung ermittelten mit tschechischen Beamten, den Beamten des Bundeskriminalamtes und Beamten verschiedener Gendarmerieposten gegen eine internationale Tätergruppe.

Diese stammt aus den Niederlanden, Tschechien und Österreich. Dabei wurden bereits im September 2003 in einer gezielten Aktion 9 Personen aus Vorarlberg, Niederlanden bzw. Tschechien verhaftet.

Bei den Verhaftungen konnten bei mehreren Tätern in den Wohnungen und Fahrzeugen insgesamt 255 gr Heroin 464,8 gr Kokain, 4,5 gr Morphium, 1135 gr Amphetamine, 472 gr Haschisch 4452 gr Cannabiskraut, ca. 2500 Stk. Ecstasy-Tabletten, ca. 10 gr Pilze und 253 Stk. Methadontabletten sichergestellt werden. Weiters konnten insgesamt 50.930,- Euro an Drogengelder bei 2 Tätern sichergestellt werden. Das sichergestellte Suchtmittel hat einen Marktwert von ca. 145.000,- Euro. Die Ermittlungen in Tschechien ergaben, dass der in Tschechien lebende niederländische Haupttäter keiner geregelten Arbeit nachgeht, jedoch über mehrere Strohmänner, Häuser in Tschechien besitzt. Weiters konnten bei der Hausdurchsuchung in Tschechien eine Dosenverschlussmaschine, Streckmittel und ein in den Niederlanden gestohlenes Fahrzeug sichergestellt werden.

Die weiteren Erhebungen und Einvernahmen ergaben, dass ein niederländischer Staatsbürger seit dem Jahr 2000 Suchtmittel aus dem Ausland nach Österreich brachte und dieses an verschiedene Personen weiterverkaufte. Weitere Mittäter sind geständig im Zeitraum 2001 bis 2003 ca. 100 kg Cannabiskraut und -harz, 10 000 Stk. Ecstasy-Tabletten, ca. 2 kg Kokain, ca. 2 kg Heroin, ca. 2 kg Amphetamin und unbekannte Mengen Morphium vom Holländer bezogen zu haben.

17 Personen wurden in vorläufige Verwahrung genommen und davon 7 in das Landesgefangenhaus Feldkirch eingeliefert. Im Zuge dieser Ermittlungen konnten ein räuberischer Diebstahl, mehrere Diebstähle und Urkundenunterdrückungen aufgeklärt werden. Bei einem der Abnehmer konnte eine Faustfeuerwaffe sichergestellt werden.

Die umfangreichen Ermittlungen im In- und Ausland ließen aus polizeitaktischen Gründen eine vorzeitige Medienarbeit nicht zu.

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Verhaftungen nach dem Suchtmittelgesetz
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.