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Vergewaltigung im Wiener Theresienbad: Gericht reduzierte Strafe

Der Oberste Gerichtshof hat die Strafe reduziert
Der Oberste Gerichtshof hat die Strafe reduziert ©APA
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag die Strafe für jenen 21-Jährigen verringert, der sich im Dezember 2015 in einem Hallenbad in Meidling an einem zehnjährigen Buben vergangen hatte.
10-Jähriger vergewaltigt
Erstes Urteil in Wien
Bilder vom Prozess
Geständnis des Angeklagten
Urteil wurde aufgehoben

Die vom Erstgericht verhängte Strafe wurde von sieben auf vier Jahre reduziert, der Schuldspruch gegen den irakischen Flüchtling wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung wurde bestätigt.

Vergewaltigung in Meidlinger Hallenbad: OGH verringert Strafe

Das Wiener Landesgericht hatte im vergangenen Dezember bei einer Strafdrohung von bis zu 15 Jahren über den 21-Jährigen eine siebenjährige Freiheitsstrafe verhängt. Das war dem OGH zu viel. In Stattgebung der Strafberufung von Verteidiger Roland Kier wurde sie von einem Fünf-Richter-Senat auf vier Jahre herabgesetzt. “Vier Jahre sind hier angemessen”, betonte Senatspräsident Thomas Philipp in seiner ausführlichen Begründung im Justizpalast. Beim inkriminierten Übergriff habe es sich um einen “einmaligen Vorfall” und nicht “jahrelange Missbrauchshandlungen im Familienkreis mit oft gravierenden Folgen” gehandelt, mit denen die Strafjustiz regelmäßig zu tun habe. “Man darf hier nicht das Augenmaß verlieren”, gab Philipp zu bedenken. Bei der Strafbemessung müssten das reumütige Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und der Umstand berücksichtigt werden, dass dieser im Tatzeitraum noch keine 21 Jahre alt war.

Mangel an “konkreten Feststellungen”

Dass das Erstgericht die “Schwere der Verbrechen” und die “nicht absehbaren Folgen” beim Betroffenen ausdrücklich als erschwerend gewichtet hatte, ließ der OGH nicht gelten. Diesbezüglich mangle es an “konkreten Feststellungen”, sagte Philipp. Was die von der ersten Instanz herangezogenen möglichen zukünftigen Folgen für das Opfer betrifft, “kann es auch sein, dass es sie überhaupt nicht gibt”. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge hatte der Bub nach der Tat nachweislich eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt. Dessen ungeachtet ist mit der nunmehrigen Entscheidung des OGH der innerstaatliche Instanzenzug erschöpft. Das Urteil ist – was Schuld und Strafe betrifft – rechtskräftig.

Der Iraker war im September 2015 über die Balkanroute nach Österreich gekommen. Drei Monate später packte er im Hallenbad einen ihm fremden Buben an der Hand, zerrte den Zehnjährigen in eine WC-Kabine, verriegelte die Tür und verging sich an dem Kind. Er wurde noch im Hallenbad festgenommen. Der missbrauchte Bub hatte sich an den Bademeister gewandt, der die Polizei verständigte. Umgehend setzten sich Beamte der ums Eck gelegenen Polizeiinspektion Hufelandgasse in Bewegung, die den Verdächtigen beim Springen vom Dreimeterbrett wahrnahmen und abführten.

21-Jähriger sei seinen “Gelüsten nachgegangen”

In seiner polizeilichen Erstbefragung belastete der junge Mann zunächst einen 15-jährigen Bekannten fälschlicherweise der Anstiftung zur Tat. Dann legte er jedoch ein Geständnis ab und erklärte laut Einvernahmeprotokoll, er sei seinen “Gelüsten nachgegangen”. Er habe “seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt”. Seine geständige Verantwortung hielt der 21-Jährige auch während der Gerichtsverhandlungen aufrecht. Im ersten Rechtsgang war der Angeklagte im Juni 2016 im Wiener Landesgericht für Strafsachen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil wurde vom OGH im Oktober wegen Begründungsmängeln teilweise aufgehoben und eine neuerliche Hauptverhandlung angeordnet. Am Ende dieser erhöhte sich die Strafe um ein Jahr, was Verteidiger Kier nun im Justizpalast als “drakonisches Urteil für einen jungen Erwachsenen” bezeichnete. Das Erstgericht habe die Strafe “exzessiv ausgemessen”, kritisierte Kier. Der OGH sah das offenbar ähnlich.

(APA/Red.)

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