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Vergewaltigung: Erneut Anklage gegen Sex-Täter

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Ein 19-Jähriger soll eine Gleichaltrige vergewaltigt haben. 2015 wurde der Unterländer wegen desselben Delikts verurteilt - der Prozess wurde vertagt.

von Seff Dünser/Neue

Wegen sexueller Belästigung sei er vorbestraft, sagte der Angeklagte gestern zu Beginn der Gerichtsverhandlung. Verurteilt wurde der Unterländer aber vor drei Jahren wegen Vergewaltigung. Seit Dienstag muss sich der Österreicher türkischer Herkunft nun erneut wegen Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher hat gestern am Landesgericht Feldkirch noch kein Urteil gesprochen. Zur Einvernahme weiterer Zeugen wurde die Verhandlung auf 7. Dezember vertagt. Staatsanwalt Johannes Hartmann wirft dem 19-Jährigen vor, er habe am 31. Juli auf dem Bett in seinem Zimmer der elterlichen Wohnung beim ersten Rendezvous ein 19-jähriges Mädchen vergewaltigt.

Verteidiger Alexander ­Wirth beantragt einen Freispruch. Denn es habe keine Vergewaltigung gegeben, sondern nur einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Dass sein Mandant schon einmal wegen Vergewaltigung verurteilt worden sei, dürfe bei der Beurteilung des jetzt zu klärenden Sachverhalts keine Rolle spielen, sagte der Rechtsanwalt.

2015 verurteilt

Vor drei Jahren kam der wegen Vergewaltigung schuldig gesprochene Angeklagte am Landesgericht mit einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sieben Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro davon. Nach Ansicht der Richter hatte der damals 16-jährige Bursche im März 2015 ein 15-jähriges Mädchen in seinem Bett mit einem sexuellen Übergriff vergewaltigt. Nach einem Spaziergang hatte er das Mädchen zu sich nach Hause mitgenommen.

Staatsanwalt Hartmann beantragte gestern im nunmehrigen Vergewaltigungsprozess zusätzlich zu einer Bestrafung mit bis zu zehn Jahren Gefängnis auch den Vollzug der offenen Haftstrafe von sieben Monaten aus der Verurteilung von 2015. Der Staatsanwalt sagte in seinem Anklagevortrag, der Beschuldigte habe die 19-Jährige auf Facebook kennengelernt und sei dann mit ihr noch am selben Tag spazieren gegangen. Das Mädchen habe es zunächst abgelehnt, schon beim ersten Date zu ihm nach Hause zu gehen. Sie sei dann aber damit einverstanden gewesen, mit ihm in seinem Zimmer einen Film anzusehen, falls er keine Annäherungsversuche unternehme. Auf seinem Bett habe der Angeklagte die junge Frau aber mit Gewalt zum Sex gezwungen, so der öffentliche Ankläger. Sie habe sich nicht nur verbal, sondern auch physisch dagegen gewehrt, sei aber dem 19-Jährigen körperlich unterlegen gewesen.

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