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Verfassung: Wasser darf nicht privatisiert werden

Österreichs Wasser bleibt ein Allgemeingut.
Österreichs Wasser bleibt ein Allgemeingut. ©pixabay.com
Eine Privatisierung des Trinkwassers in Österreich ist in weite Ferne gerückt. Der Schutz des "weißen Golds" wurde heute in der Verfassung festgelegt.
SPÖ will Trinkwasser vor Privatisierung schützen

Wasser soll in Österreich nicht privatisiert werden. Dies wurde Dienstagvormittag vom Nationalrat in die Verfassung geschrieben. Anlass der Gesetzesinitiative war, dass der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im "Ibiza-Video" über eine Wasser-Privatisierung philosophiert hatte.

Trinkwasserschutz in der Verfassung

Konkret lautet die heute gefundene Formulierung: "Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung deren Erbringung und Qualität, insbesondere dazu, das öffentliche Eigentum an der Trinkwasserversorgung und die Verfügungsgewalt darüber im Interesse von Wohl und Gesundheit der Bevölkerung in öffentlicher Hand zu erhalten."

Friedrich Ofenauer von der ÖVP betonte, dass es auch künftig qualitativ einwandfreies Wasser, in ausreichender Verfügbarkeit zu sozial verträglichen Preisen geben müsse. Für SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner übernimmt der Nationalrat mit dem Beschluss politische Verantwortung für die Zukunft. FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer will mit der Maßnahme einer "gefährlichen Form der Kommerzialisierung" entgegentreten.

NEOS machen eine Ausnahme

Seitens der NEOS, die sonst gerne mehr privat und weniger Staat haben, machte der Mandatar Michael Bernhard eine Ausnahme, gehe es beim Wasser doch um die Garantie des Erhalts und eine Existenzgrundlage. In der Sache war JETZT-Mandatar Alfred Noll für den Schutz des Wassers, weniger gefiel ihm jedoch die Formulierung, die Schwachsinn sei ("Das ist nicht Deutsch"). Zudem sah er die Verfassung weiter zum "Buchstabenschrottplatz" gemacht. Er und zwei weitere JETZT-Abgeordnete stimmten daher gegen die Vorlage.

Umweltministerin Maria Patek begrüßte den Entscheid des Nationalrats, wies aber darauf hin, dass es sich nur um eine Bekräftigung der ohnehin bereits geltenden Beschlusslage handle.

(APA/red)

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