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Stickersammelbuch: SPAR wegen verbotener Kinderwerbung verklagt

Die Supermarktkette SPAR ist wegen verbotener Kinderwerbung gerichtlich verurteilt worden. Wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Donnerstag berichtete, hatten die Verbraucherschützer wegen einer Kaufaufforderung für ein Stickersammelbuch ("Hol dir hier das Buch dazu") auf Unterlassung geklagt und recht bekommen.

Das Urteil ist laut VKI nicht rechtskräftig. Die Werbeaussagen für das Sammelalbum von SPAR richten sich nach Angaben der Konsumentenschützer “direkt an Volksschulkinder und stellen eine unzulässige direkte Kaufaufforderung und damit verbotene aggressive Werbung dar”.

Unterlassungsurteil bestätigt

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz habe nun ein entsprechendes Unterlassungsurteil des Landesgerichtes Salzburg bestätigt und eine ordentliche Revision nicht zugelassen.

“Hol Dir das Buch dazu”

“Die Entdeckungsreise zu den Wüsten und Steppen beginnt! Hol Dir das Buch dazu” lautet laut VKI die Überschrift; darunter sei zu lesen: “Stickersammelbuch zum Sensationspreis Euro 1,99”. Dazu die Zeichentrickfigur Garfield, der neben einer mit Stickern gefüllten Schatztruhe inmitten einer Wüstenlandschaft lehnte.

2.500 solcher Plakate seien an 1.400 Standorten der SPAR-Filialen aufgestellt worden, hieß es in einer Aussendung. Dazu kamen Postwurfsendungen mit der Aufforderung: “So wird dein Stickersammelbuch voll: Blaue Sticker-Briefchen um nur Euro 0,50 kaufen.”. Eltern erhielten darüber hinaus bei jedem Einkauf ab zehn Euro ein grünes Sticker-Briefchen gratis dazu.

Verbotene Werbemethoden

Der VKI dazu: “Die EU-Richtlinie gegen Unlautere Geschäftspraktiken enthält eine Liste von absolut verbotenen Werbemethoden. In Umsetzung der Richtlinie ist gemäß Ziffer 28 des Anhanges zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine direkte Aufforderung an Kinder in der Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene zu überreden, die beworbenen Produkte für sie zu kaufen, unter allen Umständen verboten. SPAR wollte dem Gericht weismachen, dass sich diese Werbung an Erwachsene – insbesondere an Lehrer, Pädagogen und Eltern – und nur im ‘untergeordnetem Ausmaß’ an Kinder richte.”

SPAR muss Werbung unterlassen

Das OLG Linz habe nunmehr als Berufungsgericht geurteilt, dass hier eine aggressive und unlautere Geschäftspraxis vorliege, die zu unterlassen sei. Die Firma SPAR spreche mit dieser Werbung vor allem Schulkinder, jedenfalls aber unmündige Minderjährige an. APA

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