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Vater zwang Sohn zu Oralverkehr

Vater missbrauchte seinen fünfjährigen Sohn und misshandelte seine neunjährige Stieftochter. Drei Jahre Haft.

Weil er seinen damals fünfjährigen Sohn im Jahr 2005 zum Beischlaf und zum Oralverkehr gezwungen, seine neunjährige Stieftochter wiederholt schwer misshandelt und auch seine im Jänner des Vorjahres geborene Tochter geschlagen hatte, ist ein 34-jähriger Wiener am Donnerstag von einem Schöffensenat (Vorsitz Martina Krainz) am Landesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte die Taten in der wiederholt vertagten Verhandlung bis zuletzt geleugnet, verzichtete aber ebenso wie die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Fünfjährige hatte sich seiner Kindergärtnerin anvertraut und ihr bis ins Detail geschildert, wie ihn sein Vater – bei dem auch Kinderpornos gefunden wurden – missbraucht hatte. Nach der Tat hatte der 34-Jährige seinen Sohn darauf eingeschworen, dass das ein gemeinsames Geheimnis sei, und ihm einen Pudding als Bestechung gegeben. Seiner Mutter hatte sich der Bub nicht anvertraut – nicht ohne Grund offenbar, denn diese hatte ihren Mann vor Gericht massiv entlastet und ihre Kinder der Lüge bezichtigt.

Die zehnjährige Stieftochter hatte dem Senat genau geschildert, wie er sie gewürgt und sie in den Bauch getreten hatte. Auch auf die Nase hatte er sie immer wieder geschlagen. „Ich mag den Papa nicht, weil er mich immer so haut“, hatte das Mädchen dem Gericht gesagt. Die Misshandlungen an den Kindern waren sogar für Außenstehende offensichtlich.

Der Schuldspruch erfolgte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen. Krainz räumte in ihrer Begründung ein, dass es zwar die entlastende Aussage der Mutter gebe. Trotzdem sei es „ein Fall, bei dem praktisch überhaupt keine Zweifel offen bleiben“, sagte die Richterin.

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