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Urteil wegen versuchten Mordes

Die 46-jährige Kellnerin aus dem Burgenland, die sich heute wegen versuchten Mordes vor dem Feldkircher Schwurgericht verantworten musste, wurde verurteilt.

Die Frau aus dem Burgenland wurde wegen schwerer Körperverletzung zu insgesamt zwölf Monaten verurteilt, acht davon wurden bedingt nachgesehen. Die verbleibenden vier Monate hat die Frau bereits in Untersuchungshaft abgesessen, sie konnte den Gerichtssaal ohne Handschellen verlassen. Damit sah das Gericht den Tatbestand eines versuchten Mordes nicht gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Frau hat im Jänner ihren damaligen Freund aus Dornbirn mit einem Messer bedroht, im tiefe Schnittwunden an Hals, Brust und Händen zugefügt. Mehr zu dem Urteil lesen sie morgen in den “Vorarlberger Nachrichten”.

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