AA

Urteil: Vier Jahre Haft

&copyAPA/Symbolfoto
&copyAPA/Symbolfoto
Vier Jahre Haft für den 19-Jährigen Onkel des Säuglings Alexander, den er misshandelt und fast zu Tode geschüttelt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Es war eine Serie schwerer Misshandlungen: Der knapp sechs Wochen alte Alexander wurde von seinem Onkel so lange kräftig geschüttelt, bis er mit schweren Verletzungen ins Spital gebracht werden musste. Der 19-Jährige, der damals mit der Mutter des Kindes liiert war, wurde am Mittwoch wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen im Wiener Straflandesgericht zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Bei der Einvernahme des Beschuldigten musste zunächst die komplizierten Beziehungsverhältnisse des 19-Jährigen und seiner Freundin entwirrt werden. Michael und Nicole hatten einander vor vier Jahren kennen gelernt, vor zwei Jahren kam Kevin auf die Welt. Weil Michael seine Freundin des Öfteren bei Wutausbrüchen geschlagen hatte, trennte sich die 23-Jährige von dem Leiharbeiter. Kurze Zeit später kam die junge Mutter Michaels Bruder näher und zog mit ihm zusammen. „Es war sehr ernst“, sagte sie vor Richter Norbert Gerstberger aus. „Für mich ist eine Welt zusammengebrochen“, meinte hingegen Michael.

Auch dieser Beziehung entsprang ein Kind, der kleine Alexander. Auf die Frage des Richters, wie er sich gefühlt habe, als seine Ex-Freundin mit seinem Bruder ein Kind bekomme, meinte Michael: „Hass hab’ ich empfunden auf alle, auch auf mich.“ Dennoch habe er sich um Nicole gekümmert, sei wieder bei ihr eingezogen. Aber Alexander habe als Baby viel mehr geschrien als damals Kevin. Er habe das Kind an die acht Mal geschüttelt, damit es wieder ruhig wird. „Ich hab’ ihn an einem Tag nicht mehr still bekommen. Dann ist mir der Faden gerissen. Die ganze Wut ist in mir ist hoch gekommen.“ Er habe das Baby hochgehoben, wieder kräftig geschüttelt. „So lange, bis er ruhig war. Etwa 15 Minuten“, so der Angeklagte.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Urteil: Vier Jahre Haft
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen