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Urteil per Videokonferenz: Wienerin als Drogenverkäuferin verurteilt

Die Wienerin wurde per Videokonferenz verurteilt.
Die Wienerin wurde per Videokonferenz verurteilt. ©APA/STEFAN SOMWEBER
Eine 30-jährige Wienerin ist am Freitag am Landesgericht für Strafsachen als Drogenverkäuferin verurteilt worden - per Videokonferenz.

Während Richter, Staatsanwältin und Verteidigerin im Verhandlungssaal 211 Platz nahmen, war die Angeklagte aus der Justizanstalt (JA) Josefstadt zugeschaltet.

Angeklagte werden nicht mehr vorgeführt

Die Corona-Krise hat auch vor der Justiz nicht halt gemacht. Aus Sicherheitsgründen werden bis auf Weiteres Angeklagte im Grauen Haus nicht mehr vorgeführt. Sie verbleiben in der JA und werden für ihre Verhandlung in einen Raum gebracht, der mit einer Videoanlage ausgestattet wurde. Es werden aktuell auch nur mehr dringende Verhandlungen in Haftsachen abgewickelt, wo es um Fristen geht und klar ist, dass eine längere Inhaftierung unverhältnismäßig und damit in menschenrechtlicher Hinsicht bedenklich wäre.

Die 30-Jährige war am 4. März an der U-Bahn-Station Gumpendorfer Straße festgenommen worden, nachdem sie einem verdeckten Ermittler der Polizei drei Substitol-Tabletten verkaufen wollte. Seither saß sie in U-Haft - wegen Tatbegehungsgefahr und zwei Vorstrafen. Sie bekannte sich umfassend schuldig und verriet Richter Johannes Varga, sie habe Geld gebraucht, um sich Heroin kaufen zu können: "Ich wollt' zur Abwechslung Heroin. Ich wollt' das mal wieder schmecken und spüren."

Urteil ist rechtskräftig

Die Frau wurde nach dem Suchtmittelgesetz zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt, die ihr bedingt nachgesehen wurden. Sie nahm die Strafe an, das Urteil ist rechtskräftig. "Darf ich nach Hause gehen?", fragte sie den Richter. "Ja, gleich". - "Ich danke Ihnen." Die 30-Jährige versprach, sich zukünftig wohl zu verhalten ("Ich werd' nix mehr machen") und sich eine Arbeit zu suchen, "wenn das Corona vorbei ist".

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(APA/Red)

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