AA

Urteil im oö. Teenager-Mord-Prozess nicht rechtskräftig

Der als schwer depressiv beschriebene Jugendliche stellte die Tat als erweiterten Selbstmord dar.
Der als schwer depressiv beschriebene Jugendliche stellte die Tat als erweiterten Selbstmord dar. ©APA/Daniel Scharinger
Das Urteil im oberösterreichischen Teenager-Mord-Prozess ist nicht rechtskräftig. Der 18-jährige Beschuldigte hatte vergangene Woche neun Jahre Haft ausgefasst, zudem verfügte das Gericht die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Neun Jahre Haft
Angeklagter bekennt sich schuldig
Bilder vom Tatort in Braunau
Bilder vom Prozess

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten Berufung gegen das Strafmaß ein, letzterer meldete zudem auch eine Nichtigkeitsbeschwerde an. Das teilte das Landesgericht Ried auf APA-Anfrage am Mittwoch mit.

Unerwiderte Liebe als Motiv

Der Angeklagte gab vor Gericht zu, seinen 16-jährigen Mitschüler im November des Vorjahres mit – laut Obduktion 25 bis 30 – Messerstichen und zwei Schlägen mit einem Hammer getötet zu haben. Das Motiv dürfte unerwiderte Liebe bzw. Verlustangst gewesen sein. Der als schwer depressiv beschriebene Jugendliche stellte die Tat als erweiterten Selbstmord dar, denn er habe vorgehabt sich anschließend selbst das Leben zunehmen. Er verübte zwar tatsächlich einen Suizidversuch, holte dann aber die Rettung. (APA)

  • VIENNA.AT
  • Oberösterreich
  • Urteil im oö. Teenager-Mord-Prozess nicht rechtskräftig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen