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Urteil im Kellerleichen-Prozess: Estibaliz C. bekommt lebenslange Haftstrafe

Zu einer lebenslangen Haftstrafe wurde Estibaliz C. am Donnerstag in Wien verurteilt.
Zu einer lebenslangen Haftstrafe wurde Estibaliz C. am Donnerstag in Wien verurteilt. ©EPA
Im so genannten Kellerleichen-Prozess gibt es ein Urteil: Nach viertägiger Verhandlung ist Estibaliz C. am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht einstimmig wegen Doppelmordes schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die 34-Jährige wird in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, bei ihr wurde eine schwere Persönlichkeitsstörung festgestellt.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Bei den beiden Hauptfragen “Hat Estibaliz C. die beiden Männer vorsätzlich getötet?” und “War die Angeklagte zurechnungsfähig?” stimmten alle Geschworenen mit “Ja.”

Lebenslange Haft für Estibaliz C.

Ein auf lebenslang plus Unterbringung lautendes Urteil muss nicht zwingend bedeuten, dass der Häftling für immer hinter Gittern bleibt. Laut Peter Prechtl, dem Leiter der Vollzugsdirektion, gibt es sehr wohl die Möglichkeit, dass nach ein paar Jahren Therapie die psychische Situation des Häftlings so weit verbessert erkannt wird, dass die weitere Behandlung nicht mehr notwendig ist und er oder sie die weitere Strafe im Regelvollzug verbüßen kann. Dann gelten die normalen Regeln für die vorzeitige bedingte Entlassung wie sonst auch. Therapiefortschritte werden einmal jährlich geprüft.

Das bedeutet das Urteil

Geistig abnorme Rechtsbrecher sind im Übrigen nicht hermetisch von der Außenwelt abgeschnitten. Dem Vollzugsdirektor zufolge nehmen sie an der Freizeitgestaltung teil und müssen auch einer geregelten Beschäftigung nachgehen. Zusätzlich gibt es aber die Therapie durch Psychiater, Psychologen und Sozialarbeiter. Über die Art der Behandlung – beispielsweise, ob Einzel- oder Gruppentherapie – und deren Intensität wird in den Anstalten entschieden.

Dass Estibaliz C. – wie angeblich von ihr gewünscht – ihre Strafe in Barcelona verbüßt, wo ihr Sohn von ihren Eltern großgezogen wird, ist laut Justizministerium nicht ausgeschlossen. Es gebe entsprechende Regelungen – zuletzt einen Rahmenbeschluss der EU, davor zwei Abkommen unter der Ägide des Europarats -, wonach das möglich ist. Aber es gäbe keinerlei Rechtsanspruch für die Antragstellerin.

Da die Angeklagte das Urteil nicht angenommen hat, ist es noch nicht rechtskräftig. (APA/ Red.)

Hier können Sie unseren Live-Ticker aus dem Gerichtssal nachlesen.

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