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Urteil für Johannes L. bestätigt

Seit Jahrzehnten beschäftigt sich die Justiz mit dem 62-jährigen Johannes L. - der Geschäftsmann war einst die graue Eminenz im Vorarlberger Rotlichtmilieu.

2002 wurde ihm wegen betrügerischer Krida und illegalem Waffenbesitz der Prozess gemacht. Das Feldkircher Landesgericht verurteilte ihn zu einer bedingten Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Dazu kamen noch drei Monate unbedingte Haft wegen einer früheren Verurteilung wegen Erpressung. Johannes L. hatte mit einem geringeren Urteil gerechnet und legte Berufung sowie Nichtigkeitsbeschwerde ein. Der Oberste Gerichtshof ließ die Nichtigkeitsbeschwerde abblitzen, das Innsbrucker Oberlandesgericht lehnte nun die Strafberufung ab und bestätigte das Feldkircher Urteil “voll und ganz”.

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