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Urteil für Doppelmörderin Estibaliz C.: Lebenslange Haft bestätigt

Das Urteil gegen Estibaliz C. wurde angefochten
Das Urteil gegen Estibaliz C. wurde angefochten ©APA
Am Mittwoch hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) im Fall der sogenannten Wiener Kellerleichen die lebenslange Freiheitsstrafe für die 34-jährige Estibaliz C. bestätigt. Ein Berufungssenat verwarf die von Verteidiger Rudolf Mayer eingebrachte Berufung gegen die Höchststrafe, die ein Schwurgericht im vergangenen November über die gebürtige Spanierin verhängt hatte.
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Nach dieser Verhandlung ist das Urteil in dem spektakulären Doppelmord-Verfahren um Estibaliz C. rechtskräftig: Es bleibt bei lebenslanger Haft für die 34-Jährige. Ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) hat am Mittwoch die Entscheidung eines Wiener Schwurgerichts vom vergangenen November bestätigt und die gegen die Höchststrafe gerichtete Berufung von Verteidiger Rudolf Mayer verworfen.

Kellerleichen-Fall: So ging Estibaliz C. vor

Estibaliz C. hatte im April 2008 ihren Ex-Mann Holger Holz (43) und im November 2010 ihren damaligen Lebensgefährten Manfred Hinterberger (47) hinterrücks bzw. im Schlaf aus einer Entfernung von jeweils zehn bis 20 Zentimetern erschossen.

Den rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge zerteilte sie die sterblichen Überreste der Männer jeweils mit einer Motorsäge, betonierte die Leichenteile in Plastikwannen und Blumentöpfe ein und hielt die Gefäße im Keller ihres Eissalon “Schleckeria” in Wien-Meidling verborgen. Bei Installationsarbeiten in einem benachbarten Kellerabteil kamen sie im Juni 2011 zutage.

Verteidiger wollte “zeitlich begrenzte Haft”

Die Berufungsverhandlung im Fall der Kellerleichen, an der Estibaliz C. wie angekündigt nicht persönlich teilnahm, hatte mit mehrminütiger Verspätung begonnen. Die Akten mussten erst von einem Saaldiener in den Verhandlungssaal E gebracht werden, wo sich der Senat zunächst ohne Unterlagen eingefunden hatte.

Sodann forderte Verteidiger Rudolf Mayer eine Korrektur des Strafausmaßes, während er den Schuldspruch wegen Doppelmordes sowie die ebenfalls vom Erstgericht ausgesprochene Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nicht mehr bekämpfte. “Eine zeitlich begrenzte Haft wäre möglich und angebracht gewesen”, sagte Mayer. Das Erstgericht habe die geständige Verantwortung und die Persönlichkeitsstörung seiner Mandantin zu wenig berücksichtigt. Diese habe sich zu den Tatzeitpunkten “aufgrund ihrer Disposition in einer seelischen Ausnahmesituation befunden”.

Beharren auf “Lebenslang”

Für Oberstaatsanwältin Katja Wallenschewski ging diese Argumentation ins Leere. Sie beharrte auf lebenslang: “Die Opfer hatten keine Chance, sich gegen die Angriffe zu wehren.” Speziell Manfred Hinterberger habe die Frau “hingerichtet”, der “gänzlich wehrlos” gewesen sei. Laut rechtskräftigem Urteil wurde der Lebensgefährte von Estibaliz C. im Schlaf erschossen. “Aus Sicht der Oberstaatsanwaltschaft kann es nur eine Strafe geben. Und das ist lebenslang”, betonte Wallenscheswki.

Keine mildernden Umstände

Der Berufungssenat schloss sich nach äußerst kurzer Beratungszeit dem an. “Es ist kein Substrat da, zu ihren Gunsten weitere mildernde Umstände zu finden. Bei gebührender Abwägung ist die vom Erstgericht verhängte Strafe schuld- und tatangemessen”, hielt die Vorsitzende Ingrid Jelinek fest.

Gegen die nunmehrige Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich. Vom Ausgang des Berufungsverfahrens erfuhr Estiabliz C. am Mittwochnachmittag auf telefonischem Weg. Ihr Verteidiger hatte unmittelbar nach Schluss der Verhandlung gegenüber Journalisten erklärt, er werde die 34-Jährige anrufen und zugleich dafür sorgen, dass im Gefängnis ein Sozialarbeiter der gebürtigen Spanierin beisteht.

(apa/red)

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