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Uni Salzburg: ÖH-Wahl wird nicht wiederholt

Salzburg, Wien - An der Universität Salzburg ist die Wiederholung der ÖH-Wahl eher unwahrscheinlich. Das Ergebnis der letzten ÖH-Wahl war für ungültig erklärt worden.
Ergebnis der ÖH-Wahl aufgehoben

Während das Wissenschaftsministerium im Fall der Uni Wien bereits gegen eine Wiederholung der Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) vom vergangenen Mai entschieden hat, wird auch an der Uni Salzburg ein neuerlicher Urnengang immer unwahrscheinlicher.

In Wien hat das Ministerium die Wahl allerdings nicht wie in Wien für gültig erklärt, sondern die Bundeswahlkommission mit neuerlichen Untersuchungen beauftragt. In Salzburg war das Ergebnis von der Kommission für ungültig erklärt worden, weil versehentlich sämtliche Papierprotokolle und Stimmzettel vernichtet wurden und das Ergebnis damit nicht mehr nachkontrollierbar ist, so der Leiter der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga.

Die Bundeswahlkommission werde im Herbst Befragungen aller Beteiligten – die Wahlkommission der Uni, deren Unterkommissionen sowie die wahlwerbenden Fraktionen – durchführen. Dafür bleiben sechs Monate Zeit, danach wird ein neuerlicher Bescheid erstellt, gegen den wiederum innerhalb von sechs Wochen beim Ministerium berufen werden kann. Durch den Fristenlauf wird eine Wahlwiederholung vor der nächsten regulären ÖH-Wahl im Mai oder Juni 2011 daher immer unwahrscheinlicher.

Auch an der Uni Wien ist die Entscheidung des Ministeriums noch nicht rechtskräftig, alle bei den Wahlen im Mai angetretenen Fraktionen können innerhalb von sechs Wochen bei Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof ein Rechtsmittel einlegen. Doch auch in diesem Fall dürfte sich eine Neuwahl nicht mehr ausgehen: Eine Wiederholung gibt es nur dann, wenn die Aufhebung mehr als sechs Monate vor dem nächsten regulären Wahltermin rechtskräftig würde.

Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) haben unterdessen am Mittwoch scharfe Kritik an der Nicht-Aufhebung der ÖH-Wahl an der Uni Wien geübt. Das Ministerium “zeigt wieder einmal den demokratieverachtenden Kurs von (VP-Wissenschaftsministerin) Beatrix Karl und ihrem Vorgänger (Johannes Hahn, ÖVP) auf”, hieß es in einer Aussendung. Immerhin habe selbst die “konservativ urteilende Bundeswahlkommission” erkannt, dass eine Wahl mit fehlenden Parteienbezeichnungen nicht rechtmäßig sein könne. Die GRAS sehe sich deshalb in ihrer Entscheidung bestärkt zum Verfassungsgerichtshof zu ziehen.

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