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Ungeeignete Folien

Die Lebensmitteluntersuchungsanstalt des Landes Vorarlberg hat im Jänner und Februar 2000 schwerpunktmässig Lebensmittelverpackungen überprüft. Die Schwerpunktaktion ergab Hinweise auf die Verwendung von ungeeigneten Folien zur Lebensmittelverpackung.

Das Probenspektrum reichte von industriell eingesetzten Kunststofffolien
bis zu Folien, welche im Einzelhandel verwendet werden. Ziel der Überprüfung
war es festzustellen, inwieweit Weich-PVC-Folien bei der Verpackung von
Lebensmitteln in Verwendung sind. Die Untersuchung hat gezeigt, dass solche
Folien in beträchtlichem Ausmaß als Verpackungsmaterial bei
Milcherzeugnissen, Käse und Pasteten im Handel verwendet werden.

Weich-PVC-Folien enthalten üblicherweise Weichmacher, um die Härte und
Sprödigkeit der Polymere herabzusetzen. Im Sinne eines vorsorglichen
Verbraucherschutzes ist die Verwendung von Weichmachern bei
Lebensmittelverpackungen unerwünscht, sofern ein Übergang der Weichmacher
auf das verpackte Lebensmittel möglich ist. Dies ist insbesondere bei
fetthaltigen Lebensmitteln zu erwarten.

Zur Verpackung derartiger Erzeugnisse stellen andere Folientypen wie
Polyethylen- oder Polypropylenfolien eine geeignete Alternative dar.

Weich-PVC-Folien sind jedenfalls nicht geeignet für
– fetthaltige Lebensmittel, in denen Fett in solcher Form enthalten ist,
dass es mit der Folie in Berührung kommt;
– gewachste und paraffinierte Lebensmittel;
– Milch und Milcherzeugnisse einschließlich Käse;
– Lebensmittel, die Alkohol oder ätherische Öle enthalten.

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