AA

Unfallfreies Spielvergnügen auf dem Spielplatz

Schwarzach - In Vorarlberg "spielten" sich rund 300 Kinder im Jahr 2005 auf einem Spielplatz direkt ins Krankenhaus.

Wer einfache Aspekte beachtet, ermöglicht Kindern unfallfreies und uneingeschränktes Spielvergnügen. Keine Frage – Bewegung ist enorm wichtig für die Entwicklung eines Kindes und sollte deshalb immer gefördert werden. Spielplätze sind dafür besonders geeignet und beliebt. Sie bieten vielseitige Bewegungsmöglichkeiten unter freiem Himmel. Leider endete das Spielvergnügen allein im Jahr 2005 für 300 Kinder (in Österreich 6.800 Kinder) unter 15 Jahren im Krankenhaus. „Freilich passieren viele Unfälle aufgrund von übermütigem Verhalten, doch auch die Gestaltung, Ausstattung und Wartung der Spielplätze spielen eine wesentliche Rolle“, sagt Mag. Martin Pfanner, Leiter des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) in Vorarlberg. Viele Unfälle passieren auf privaten Spielplätzen – sprich im eigenen Garten – während öffentliche Spielplätze in der Regel besser ausgestattet und gewartet sind, weil damit meist die Normen EN 1176 und EN 1177 eingehalten werden. Die Normen geben klare Regeln auch für die Kontrolle und Wartung von Spielplätzen und den darauf vorhandenen Geräten vor. Mit Hilfe folgenden Hinweisen können Eltern leicht erkennen, ob der Spielplatz ordnungsgemäß ausgestattet ist und gewartet wird. Das Unfallrisiko kann dadurch wesentlich verringert werden.

Zentraler Punkt: Gerätesicherheit

„Grundsätzlich soll jeder Spielplatz mit einem Hinweisschild ausgestattet sein, das Anschrift und Telefonnummer des Spielplatzbetreibers nennt, damit man Mängel direkt melden kann“, fordert Kisser. Wesentliche Aspekte sind weiters Zustand und Verankerung der Spielgeräte. Diese müssen fest mit dem Untergrund verbunden, und das Fundament darf nicht zu sehen sein. Morsche oder gar verrostete Teile haben auf einem Kinderspielplatz nichts zu suchen. Ebenso wenig wie spitze Kanten oder hervorstehende Teile wie etwa Nägel. Der Geräteunter-grund muss mit dämpfendem Material ausgestattet sein – je nach möglicher Absturzhöhe mit Gras, Sand, Feinkies, Rindenmulch oder Fallschutzmatten.

Sicherer Kletterspaß

„Klettergeräte sind ein besonders sensibler Bereich auf dem Spielplatz. Gleichzeitig üben diese Geräte wahrscheinlich die höchste Anziehungskraft auf Kinder aus. Natürlich kommt es immer wieder vor, dass Kinder von solchen Geräten herunterfallen“, weiß Pfanner. So rangiert der Absturz im „Unfallranking“ mit 40 Prozent auf Platz eins, gefolgt von Zusammenstößen (26 %) und Stolpern bzw. Ausrutschen (23 %). Der Fallbereich muss deshalb zu jeder Zeit frei von Vorsprüngen und spielplatzfremden Gegenständen sein. Ein „Durchrutschen“ durch einzelne Sprossen bzw. Verstrebungen darf nicht möglich sein. Kletterseile müssen immer an beiden Enden verankert sein und dürfen keine Schlingenbildung ermöglichen – sonst besteht die Ge-fahr, dass sich die Kinder verheddern, im schlimmsten Fall sogar strangulieren. Gibt es auf dem Spielplatz Kletternetze, so muss die Maschenbreite weniger als sieben Zentimeter betragen.

Sandburgen und Rutschpartien

Die Einfassung von Sandkisten darf nicht aus Stein sein – auch hier haben scharfe Kanten nichts zu suchen. Bei Rutschen kommt es darauf an, dass die Außenwände der Rutschflächen mindestens 15 cm hoch sind, und dass der waagrechte Rutschenanfang (Einsitzbereich) gegen Absturz gesichert ist. Der Aufstieg zur Rutsche soll mit Handläufen auf beiden Seiten ausgestattet sein. „Nicht zuletzt sind Sauberkeit und die Lage des Spielplatzes von großer Bedeutung. Ein optimaler Spielplatz ist ganz klar von der Straße abgegrenzt“, erklärt Pfanner. Auch ein Hundeverbotsschild muss gut sichtbar montiert sein, ebenso wie ein Fahrradverbot auf Spielplätzen für Kleinkinder. Giftige Pflanzen haben auf Spielplätzen generell nichts zu suchen. Das gilt selbstverständlich auch für Speisereste, Glasscherben und Hundekot.

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Unfallfreies Spielvergnügen auf dem Spielplatz
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen