Ausschlaggebend dafür war in dem fortgesetzten Verfahren das Gutachten eines Verkehrstechnikers, das Richter Thomas Spreitzer einholen hatte lassen.
Freispruch für Wiener Straßenbahnfahrer
Der Expertise zufolge ließ sich der Unfall aus Sicht des Angeklagten nicht vermeiden. Der Autofahrer hatte beim Prozessauftakt Anfang August behauptet, er wäre bei Grün in den Kreuzungsbereich Einzingergasse – Prager Straße in Wien-Floridsdorf eingefahren. Diese Darstellung widerlegte der Sachverständige. Demnach zeigte die Ampel für den Lenker des Mini-Busses bereits Gelb, möglicherweise sogar schon Rot. Der Tramwayfahrer, der behauptet hatte, das Hauptsignal hätte ihm freie Fahrt signalisiert, wurde damit bestätigt. Selbst eine sofort eingeleitete Vollbremsung hätte die Kollision nicht mehr verhindert. Mit einer Geschwindigkeit von 48,6 km/h prallte die Straßenbahn in den Mini-Van.
Der Van wurde weggeschleudert und krachte in eine Ampelsäule. Der Lenker und sein 16-jähriger Sohn wurden leicht verletzt, der ältere Bruder erlitt dagegen multiple Knochenbrüche. Mehrere Wochen laborierte er an einem gebrochenen Kiefer, einer gebrochenen Nase, Blessuren an den Rippen und am linken Schulterblatt.
Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.