Einsatzkräfte bargen den Toten. Der Leichnam hatte eine Kopfverletzung, weshalb die Polizei Fremdverschulden nicht ausschließt. Die Identität des Mannes war vorerst unklar.
Fremdverschulden nicht ausgeschlossen – Obduktion angeordnet
Der Läufer bemerkte den im Wasser treibenden Mann beim Storchensteg zwischen Meidling und Rudolfsheim-Fünfhaus. Er verständigte die Polizei, die den Toten vorm Abtreiben sicherte, ehe er von der Berufsfeuerwehr geborgen wurde. Der Unbekannte hatte keine Ausweisdokumente bei sich, Abgleiche mit Abgängigkeitsanzeigen verliefen erfolglos. Eine gerichtliche Obduktion zur Klärung der Todesursache wurde angeordnet.
Die Polizei schätzte den Mann auf etwa 50 bis 55 Jahre. Laut Beschreibung hat er eine normale Statur, ein gepflegtes Erscheinungsbild und ist etwa 1,65 Meter groß. Er hat eine Glatze und eine große Narbe am Oberkörper. Der Tote trug eine dunkelgraue Hose, ein gestreiftes Hemd und schwarze Schuhe. Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.
(apa/red)