Aufgrund des Bauvorhabens habe ICOMOS International das Welterbe Semmeringbahn als “Heritage at Risk” (Erbe in Gefahr) eingestuft. Im Jänner werden die Einsprüche u. a. von AFN vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt.
UNESO-Status bedroht?
Die Umweltorganisation verwies in einer Aussendung am Dienstag auf die jüngste Ausgabe des im Drei-Jahres-Rhythmus herausgegebenen “World Report on Monuments and Sites in Danger”. Darin stelle ICOMOS, Beratungsorgan des UNESCO-Welterbe-Komitees, zudem klar, dass nicht nur die Semmeringbahn, sondern auch ihre umgebende Landschaft Teil des Welterbes seien – 2013 hätte sich das Kulturministerium gegenteilig geäußert. Dementsprechend sei im UVP-Verfahren zum Projekt die Umgebung nicht beurteilt worden, was AFN nun als “gravierenden Verfahrensfehler” bezeichnete.
Bau des Tunnels
“Somit zeigt sich erneut, wie oft die Wahrheit mit Füßen getreten wird, wenn es um die Umsetzung eines milliardenschweren Bauvorhabens geht”, meinte AFN-Generalsekretär Christian Schuhböck. “Alliance for Nature”, einst Initiator für die Erklärung der Semmering-Region zum UNESCO-Welterbe, brachte bereits diverse Genehmigungsbescheide für den SBT neu zu Fall. Zur Behandlung sämtlicher anhängigen Beschwerden – angeführt sind sechs Beschwerdeführer – ist am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Wien nun eine zweitägige Verhandlung – am 19. und 20. Jänner – angesetzt.
(APA)