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Üble Hundebesitzer!?

Ziemlich weit daneben sind die Reaktionen auf das „Kuh-Urteil“. Konsequenzen sind nicht nur für Hundebesitzer nötig, sondern auch für Bauern und Touristiker.
Ziemlich weit daneben sind die Reaktionen auf das „Kuh-Urteil“. Konsequenzen sind nicht nur für Hundebesitzer nötig, sondern auch für Bauern und Touristiker. ©pixabay.com (Themenbild)
Gastkommentar von Johannes Huber. Ziemlich weit daneben sind die Reaktionen auf das „Kuh-Urteil“. Konsequenzen sind nicht nur für Hundebesitzer nötig, sondern auch für Bauern und Touristiker.

Zumal das Wiener Herz besonders hundefreundlich sein soll, kann das Tiroler „Kuh-Urteil“ auf VIENNA.AT nicht unkommentiert bleiben. Sonst setzt sich die Darstellung durch, eine Touristin sei in eine Almfläche eingedrungen, habe mit ihrem Hund die dortigen Kühe provoziert und sei von diesen denn auch attackiert worden. Womit klargestellt werden soll, was angeblich nötig ist: Verhaltensregeln für Wanderer und ein bloßer Ratgeber für Bauern, dem zu entnehmen ist, wie sie das Problem bewältigen könnten.

Das ist ein bisschen einseitig. Hundebesitzer wären demnach diejenigen, die die ganze Misere allein zu verantworten haben. Das ist jedoch viel zu einfach und bringt allenfalls zum Ausdruck, wem der Politik letzten Endes wirklich wichtig ist: die Landwirtschaft. In Wirklichkeit ist alles komplizierter. Doch eines nach dem anderen.

In einem Seitental des Tiroler Stubaitales ist eine Frau am 28. Juli 2014 mit ihrem vierbeinigen Begleiter unterwegs gewesen und von Kühen zu Tode getrampelt worden. Vom Landesgericht ist der Bauer nun (erstinstanzlich) zu einer sehr harten Strafe verurteilt worden: Er muss 132.832,63 Euro und eine monatliche Rente von 1212,50 Euro an den verbliebenen Ehegatten sowie 47.500 Euro und eine monatliche Rente von 352,50 Euro an den Sohn überweisen. Klar: Darüber lässt sich streiten.

Ehe man zu Konsequenzen scheitet, sollte man jedoch nicht übersehen, was laut Gericht vorgefallen ist: Die Frau war in diesem Tal, dem Pinnistal, unterwegs gewesen. Und zwar erstens auf einer öffentlichen Straße, die auch von Fahrzeugen stark frequentiert ist; und zweitens bei einer Gastwirtschaft mit mehr als 220 Sitzplätzen, die im Sommer regelmäßig gut besucht ist. Von einem reinen Almgebiet kann also keine Rede sein: Zumal Gäste sogar mit Shuttlebussen dorthin gebracht werden, muss auch von einer allseits willkommenen Touristenattraktion gesprochen werden. Fremde Menschen drängen hier nicht auf Flächen vor, die Kühen vorbehalten sind; sie werden vielmehr dorthin gebracht. Womit Konflikte vorprogrammiert sind. Das liegt in der Natur der Sache.

Dem Bauer wäre es laut Gericht jedenfalls zumutbar gewesen, das Vieh einzuzäunen. Der Frau, die umgekommen ist, kann man nur vorwerfen, dass sie den Hund über eine Leine so fixiert hatte, dass er nicht sofort flüchten konnte; dann wäre sie möglicherweise nicht angegriffen worden. Im Übrigen aber hatten sich sie und ihr Hund ganz offensichtlich korrekt benommen: Sie hatten die Kühe nicht herausgefordert, sondern sich ruhig verhalten. Zum Verhängnis wurde ihnen, was sie nicht wissen konnten – dass die in diesem Jahr „besonders aggressive Herde“ bereits vor ihrer Begegnung in Aufregung versetzt worden war, wie das Gericht in einer Presseaussendung erklärt. Sprich: Die Kühe ließen sich durch fast nichts vollends aus der Fassung bringen.

Das stellt den Vorfall in einem anderen Licht dar. Wobei es hier nicht darum geht, Schuldige auszumachen. Es geht vielmehr um einen nüchternen Blick auf das, was vorgefallen ist. Das macht deutlich, dass nicht nur Verhaltensregeln für Touristen und Hundebesitzer gefragt sind; sondern dass schon auch Gastgeber und Bauern gefordert sind, wenn sie die Leute auf die wundervollen Almen locken.

Johannes Huber betreibt den Blog dieSubstanz.at – Analysen und Hintergründe zur Politik.

(Red)

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