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Überraschende Wende im Prozess gegen Wiener Brandstifter

Prozess gegen Brandstifter: Gericht fällte Unzuständigkeitsurteil
Prozess gegen Brandstifter: Gericht fällte Unzuständigkeitsurteil ©APA
Im Straflandesgericht nahm der Prozess gegen jenen Wiener, der im April 2014 seine Wohnung in der Innenstadt in die Luft gejagt haben soll, eine überraschende Wende. Das Gericht fällte ein Unzuständigkeitsurteil.
Stundenlange Einvernahme
Verdächtiger nicht geständig
Einsatz beim Brand
17 Personen verletzt
Polizei nimmt 44-Jährigen fest
Brand fordert Todesopfer
Feuer in der Innenstadt
Wien: Studentin erstickte qualvoll
Prozessstart in Wien
"Ausgeschaut wie im Krieg”

Im Prozess gegen den Wiener Brandstifter hat sich Donnerstagnachmittag völlig überraschend das Schöffengericht für unzuständig erklärt. Der Senat unter Vorsitz von Harald Kaml kam zur Ansicht, dass der dringende Verdacht bestehe, dass es der Angeklagte für möglich gehalten habe, dass bei der Brandstiftung Menschen zu Tode kommen. Damit müsste der Fall vor einem Schwurgericht verhandeln werden.

Wende im Brandstifter-Prozess

Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob es sich bei dem Delikt nicht doch um Mord gehandelt hat. Dem 45-jährigen Techniker wurde seit Donnerstag früh wegen Brandstiftung mit Todesfolge der Prozess gemacht. Er soll am 16. April 2014 seine Wohnung in der Innenstadt in die Luft gejagt haben. Laut Anklage verschüttete er in seiner Bleibe einen 15 Liter fassenden Kanister mit Benzin und legte Feuer. Die folgende Explosion kostete eine Nachbarin das Leben, die 23-jährige Frau erstickte qualvoll.

Prozess um Brandstiftung in Wien

Dem 45-jährigen Techniker wurde seit Donnerstag früh wegen Brandstiftung mit Todesfolge der Prozess gemacht. Er soll am 16. April 2014 seine Wohnung in der Innenstadt in die Luft gejagt haben. Laut Anklage verschüttete er in seiner Bleibe einen 15 Liter fassenden Kanister mit Benzin und legte Feuer. Die folgende Explosion kostete eine Nachbarin das Leben, die 23-jährige Frau erstickte qualvoll.

Der 45-Jährige bekannte sich “nicht schuldig”. Dass seine Nachbarin “zu Tode gekommen ist, ist ein Wahnsinn”. Sodann betonte er: “Mit dem Verschütten des Brandbeschleunigers habe ich überhaupt nichts zu tun.” Der Angeklagte behauptete, er habe – wie jeden Dienstag – die Nacht auf den 16. April bei seiner Mutter verbracht. Mitten in der Nacht sei dann sein Hund “Murphy” unruhig geworden, daher habe er diesen äußerln geführt und dabei beschlossen, gleich in seine Wohnung in der Marc-Aurel-Straße zu gehen, wo er um 7.00 Uhr delogiert werden sollte.

“Unter Schock gestanden”

Während seiner Abwesenheit müsse jemand in die Wohnung eingedrungen sein und dort “zufällig oder gefinkelt, ich weiß es nicht” Benzin verschüttet haben, gab der Angeklagte zu Protokoll. “Haben Sie eine Vermutung, wer das war?”, wollte der Richter wissen. “Diese Frage stellt sich immer noch. Ich kann dazu nichts sagen”, bekam er zur Antwort. Er habe sich in seinem Leben “nicht nur Freunde gemacht”, sagte der Angeklagte.

Als er seine Wohnung aufsperren wollte, sei “die Explosion losgegangen”, so der 45-Jährige. Er habe einen “Feuerball” wahrgenommen, sei zurückgeschleudert worden und im Stiegenhaus zu Sturz gekommen. Er sei dann “im Schock davongelaufen”. Auf die Frage des Richters, warum er nicht gleich zur Polizei gegangen sei, um Anzeige zu erstatten, meinte der 45-Jährige: “Ich bin unter Schock gestanden.”

“Monströses” Vorgehen

Ganz anders sah die Darstellung von Staatsanwalt Bien aus, für den sich im Angeklagten “das Böse manifestiert”. Dieser habe sich durch die aufgrund monatelanger Mietzinsrückstände erfolgte Delogierung ungerecht behandelt gefühlt: “Er hat sich daher entschlossen, dass er die Delogierung nicht zulässt und die Wohnung vernichtet.”

Für Bien ein “monströses” Vorgehen, denn nachdem der Mann das Benzin verschüttet hatte, kam es laut Staatsanwalt zu einer “Detonation, die in ihren Auswirkungen einer Bombendetonation gleichgekommen ist”. Wie sich das Benzin-Luft-Gemisch entzündet hatte und welche Quelle als Zündfunke fungierte, ließ sich nicht mehr feststellen. Diese Frage könne er “aufgrund des fortgeschrittenen Abbrandes nicht beantworten”, so ein Brandsachverständiger auf Befragen des Richters.

Urteil nicht rechtskräftig

Neben der Wohnung des Angeklagten wurde jene seiner unmittelbaren Nachbarin – die 23 Jahre alte Akademikerin – verwüstet und zerstört. Die junge Frau, die schlafend im Bett lag, wurde von herabfallenden Mauerteilen getroffen. “Über ihr ist die Wand zusammengebrochen”, schilderte der Staatsanwalt. Die Frau sei eingeklemmt worden und infolge einer Kompression des Brustkorbes “qualvoll erstickt. Sie ist durch die Wand erdrückt und verbrannt worden”, stellte der Anklagevertreter fest.

Andere aufgeschreckte Hausbewohner retteten sich vor dem Flammen-Inferno aufs Dach, wo sie von der Feuerwehr geborgen wurden. Weitere Mieter mussten mit Drehleitern aus ihren Wohnungen in Sicherheit gebracht werden. Acht Personen erlitten Rauchgasvergiftungen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwalt Leopold Bien als auch Verteidiger Ernst Schillhammer gaben keine Erklärung ab. Die für kommenden Dienstag angekündigte Verhandlung findet somit nicht statt.

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(APA)

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