Im Hinblick auf die vom Gesundheitsministerium erlassene Änderung der Geflügelpest-Verordnung wird die Vogelgrippe-Überwachungszone um sechs Gemeinden reduziert.
Das teilt Landesrat Erich Schwärzler mit. Allerdings gilt auch in diesen sechs Gemeinden (Alberschwende, Buch, Langen, Eichenberg, Möggers und Hohenweiler) ohne Zoneneinbezug weiterhin die Stallpflicht für Geflügel bis 30. April 2006.
Die aktuelle Überwachungszone umfasst daher noch die Gemeinden Bildstein, Bregenz, Hörbranz, Kennelbach, Lauterach, Lochau, Schwarzach, Wolfurt, die Katastralgemeinde Dornbirn sowie die Gemeinde Lustenau (südlich der L 204 mit geradliniger Verlängerung bis zur Staatsgrenze).
Die Schutzzone mit den Gemeinden Fußach, Gaißau, Hard, Höchst sowie Lustenau (nördlich der L 204 mit geradliniger Verlängerung bis zur Staatsgrenze) bleibt weiterhin bestehen.