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U-Ausschuss: Kurz erhielt Frist für Aktenlieferung

Bis zum 26. April muss der Kanzler die Akten vorlegen.
Bis zum 26. April muss der Kanzler die Akten vorlegen. ©REUTERS
Bislang dürfte Sebastian Kurz nicht die von ihm geforderten persönlichen E-Mails und Unterlagen dem Höchstgericht übergeben haben, deshalb setzte der VfGH dem Bundeskanzler nun eine Frist dafür.
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Der Verfassungsgerichtshof hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) aufgefordert, die von der Opposition im Ibiza-Untersuchungsausschuss geforderten persönlichen E-Mails dem Höchstgericht vorzulegen.

Frist ist laut dem Schreiben ans Bundeskanzleramt der 26. April. Dann wollen die Höchstrichter entscheiden, welche Unterlagen der U-Ausschuss erhalten soll. Kurz ließ am Donnerstag aber offen, ob er der Aufforderung nachkommen wird. Von der SPÖ setzte es scharfe Kritik.

Relevante Unterlagen wurden laut Kurz übermittelt

Kurz behauptete bei einer Pressekonferenz am Donnerstag, bereits alle für den Untersuchungsgegenstand relevanten und noch vorhandenen Unterlagen übermittelt zu haben. Seiner Darstellung zufolge sind viele Unterlagen aber schlicht nicht mehr vorhanden. Nach seiner ersten Amtszeit als Bundeskanzler (2017 bis 2019) seien alle Unterlagen durchforstet worden. Alles Relevante habe man dem Staatsarchiv übermittelt, alles nicht Relevante vernichtet. "Was es nie gegeben hat oder was vernichtet worden ist, das kann natürlich nicht geliefert werden", sagte Kurz.

Weitgehend gelöscht wurde offenbar der Kalender des Bundeskanzlers aus seiner ersten Amtszeit 2017 bis 2019. Wie der Sprecher des Kanzlers der APA sagte, wurden zwar alle Termine, die im Zusammenhang mit einem Akt standen, dem Staatsarchiv übermittelt. "Aber der Kalender wird als persönliches Schriftgut gesehen und ist gelöscht worden." Diese Auskunft habe man vom Staatsarchiv erhalten und sich ans Archivgesetz gehalten, so der Sprecher. Der Direktor des dem Kanzleramt unterstellten Staatarchivs, Helmut Wohnout, hatte angesichts dieser Debatte aber schon im Vorjahr darauf hingewiesen, dass das Archivgesetz nicht konkret regle, ob ein Kalender vorgelegt werden muss oder nicht.

Opposition wandte sich an VfGH

Der Verfassungsgerichtshof benötigt die angeforderten Unterlagen, weil er entscheiden muss, welche davon dem Untersuchungsausschuss übermittelt werden. Dort haben SPÖ, FPÖ und NEOS bereits mehrmals beklagt, kein einziges Mail und keinen einzigen Kalendereintrag des Bundeskanzlers erhalten zu haben. Da ein parlamentarischer U-Ausschuss nicht nur die strafrechtliche sondern auch die politische Verantwortung untersucht, stehen ihm relevante Akten (in diesem Fall auch Chats) zu, die zwar nicht strafrechtlich aber für den Untersuchungsgegenstand "abstrakt relevant" sind, wie der juristische Terminus lautet.

Der Bundeskanzler habe sich zwar nach dem Einlangen des Oppositionsschreibens zum Gegenstand geäußert, schreibt der VfGH. Er habe jedoch nicht "der Aufforderung zur Vorlage von vom Antrag betroffenen Akten und Unterlagen entsprochen", heißt es weiter. Ohne deren Kenntnis sei die Erfüllung des "dem Untersuchungsausschuss verfassungsgesetzlich übertragenen Kontrollauftrages" nicht möglich, lautet der Hinweis des Höchstgerichts. Die Entscheidung der Höchstrichter soll bis Mitte Mai fallen.

SPÖ kritisiert Kanzler, NEOS warten gespannt auf Reaktion

Scharfe Kritik an der Weigerung des Bundeskanzlers kommt von der SPÖ. "Jetzt weigert sich Kurz sogar schon, dem VfGH diese Akten und Unterlagen zu liefern, die der für seine Entscheidung braucht", kritisierte Fraktionschef Jan Krainer in einer Aussendung: "Kurz muss verstehen lernen, dass er nicht über dem Gesetz und der Verfassung steht." Er wirft Kurz und auch Finanzminister Gernot Blümel Missachtung der Verfassung und des Parlaments vor. Denn auch Unterlagen des Finanzministeriums über ÖBAG-Chef Thomas Schmid - Hauptdarsteller in den zuletzt publik gewordenen Postenschacher-Chats - seien noch ausständig.

Mit Spannung wartet nun NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper, ob der Kanzler der Aufforderung des VfGH nachkommt. Gegenüber dem Ausschuss habe Kurz - so wie auch andere Auskunftspersonen aus dem Kanzleramt - nämlich stets behauptet, dass Mails und auch Handychats regelmäßig gelöscht worden seien. Da sich schon einige Antworten im U-Ausschuss als falsch herausgestellt hätten, "erwarten wir aufmerksam die Reaktion des Bundeskanzleramtes an den VfGH", so Krisper in einer Stellungnahme gegenüber der APA. "Sollte es nun doch Schriftgut geben, so wäre das ein - wohl auch strafrechtlich relevanter - Skandal." Sollte Kurz bzw. das Kanzleramt bei der Behauptung bleiben und die Daten tatsächlich gelöscht worden sein, wäre das laut Krispers Dafürhalten wiederum "klar" ein Verstoß gegen die Archivierungspflicht gemäß Bundesarchivgesetz. Diese normiere schließlich, dass das gesamte Schriftgut, das angefallen ist und nicht beim Nachfolger verbleiben soll, unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der Funktion dem Staatsarchiv zu übergeben ist, argumentierte Krisper.

(APA/Red)

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