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Türsteher schlägt Narren nieder

Beschwingt zog der Lochauer Mechaniker an jenem Samstag von Lokal zu Lokal. Zunächst mischte er sich ins bunte Treiben des Harder Faschings-umzuges, nach mehreren Flaschen Bier gings weiter ins Bregenzer Ballhaus.

Da der Arbeiter sich noch ein Getränk mit auf den Weg genommen hatte wollte er dieses mit ins Lokal nehmen. Dies missfiel jedoch dem Türsteher. Mittelfinger gezeigt Der Faschingsnarr verließ das Lokal, jedoch nicht ohne Widerrede. „Ihr Arschlöcher“, grölte der Erboste und zeigte den Mittelfinger. Es krachte und ein Absperrgitter fiel lautstark um. Da wurde es dem Türsteher zu bunt. Als der Betrunkene weiterhin aggressiv herumgestikulierte stieß ihn der Angestellte nieder. Der Mann mit dem anfangs so losen Mundwerk war plötzlich ganz still. Er war mit dem Kopf auf den Asphalt aufgeschlagen und hatte das Bewusstsein verloren.

Zähne ausgeschlagen

Der Betrunkene landete mit dem Gesicht auf dem Boden, schlug sich zwei Schneidezähne ab und erlitt oberflächliche Verletzungen am Kopf. Der Strafrichter verurteilte den Türsteher wegen schwerer Körperverletzung. Das Zivilgericht gab aber den Schadenersatzforderungen des Verletzten nur zum Teil statt. Während das Erstgericht beide für gleich schuldig erachtete, wies das Landesgericht Feldkirch dem Türsteher mit drei Vierteln die überwiegende Schuld zu. In diesem Verhältnis bekam der Verletzte auch 3703 Euro Schadenersatz. „Einen erkennbar alkoholisierten maskierten Faschingsnarren niederzustoßen bedeutet eine grobe Rücksichtslosigkeit, der gegenüber aufreizende Gesten alleine weit weniger ins Gewicht fallen“, räumt die Begründung Betrunkenen zumindest im Fasching eine gewissen Narrenfreiheit ein.

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