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Tulln: Afghane erhält 6.300 Euro für fälschliche U-Haft

Der Afghane saß 315 Tage lang in Haft.
Der Afghane saß 315 Tage lang in Haft. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Nach einem Freispruch erhält ein Afghane 6.300 Euro Entschädigung für seine Zeit in der U-Haft. Eine 15-Jährige warf ihm vor, sie vergewaltigt zu haben.
15-Jährige in Tulln vergewaltigt
Prozess beginnt

Ein Afghane, der vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln freigesprochen wurde, hat mehr als 6.300 Euro Entschädigung für 315 Tage U-Haft erhalten. Rechtsanwältin Andrea Schmidt bestätigte am Donnerstag auf APA-Anfrage einen “Kurier”-Bericht. Der Mann wurde im Sommer nach Afghanistan abgeschoben. Der ebenfalls freigesprochene Somalier wartet noch auf die beantragte Entschädigung.

Von Anklage freigesprochen

Der Afghane lebt nun in Kabul. Ihr Mandant habe sich mit dem Betrag abgefunden, berichtete Schmidt von einer außergerichtlichen Einigung. Die Höhe der möglichen Entschädigung beträgt 20 bis 50 Euro pro Tag des Freiheitsentzugs. Seit einer Novelle des Strafrechtlichen Entschädigungsgesetzes 2005 haben rechtskräftig freigesprochene Angeklagte auch dann Anspruch auf Haftentschädigung, wenn der Freispruch im Zweifel erfolgte.

Der Somalier war nach dem Freispruch im Zweifel mit weiteren Vorwürfen konfrontiert, diese “lösten sich allerdings in Luft auf”, zitierte die Tageszeitung Rechtsanwältin Valentina Murr. Der junge Mann befinde sich in Österreich.

Somalier wartet auf Entschädigung

Die beiden Männer waren im März vor Gericht gestanden. Die Anklagebehörde hatte ihnen angelastet, eine damals 15-Jährige am 25. April 2017 auf dem Weg vom Bahnhof Tulln zur Wohnung ihres Vaters verfolgt und mehrfach vergewaltigt zu haben. Die beiden hatten sich nicht schuldig bekannt und von einvernehmlichem Sex gesprochen. Ihre Anwältinnen hatten zudem auf Widersprüche in den Aussagen der 15-Jährigen verwiesen. Die Freisprüche im Zweifel wurden in Folge rechtskräftig. Das Urteil sorgte für Diskussionen.

(APA/red)

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